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Gericht Wahlbetrüger müssen zahlen

Wie das Urteil im Zivilprozess um den Wahlfälschungsskandal 2014 in Stendal lautet.

Von Regina Urbat 17.11.2020, 13:17

Stendal l Das Landgericht Stendal hat die Schadensersatzklage der Hansestadt Stendal gegenüber zwei Beteiligten des Wahlfälschungsskandals im Mai 2014 stattgegeben. Damit bekommt die Hansestadt rund 50.000 Euro für die Wiederholungen der damaligen Kommunalwahl. Die Forderungen müssen zwei Ex-CDU-Mitglieder begleichen. Einer von ihnen ist der ehemalige Stadtrat Holger Gebhardt. Der 46-Jährige wurde 2017 wegen Wahlbetrugs und Urkundenfälschung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt und sitzt nach einer nochmaligen Verurteilung 2019 wegen Fälschung von Arztrechnungen seine Gesamtstrafe noch bis 2022 ab.

Neben ihm muss sich auch der langjährige ehemalige CDU-Kreisvorsitzende Wolfgang Kühnel verantworten, der bislang im Strafprozess als auch im Untersuchungsausschuss des Landtages zur Aufklärung des Stendaler Wahlskandals jegliche Aussage verweigerte. Im Zivilprozess musste der heute 66-Jährige Rede und Antwort stehen; zumal er von Gebhardt als Anstifter und Beteiligter schwer belastet wurde. Kühnel hingegen wies jegliche Mitschuld und Mitwisserschaft von sich.

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