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Gericht Wahlfälscher wieder auf freiem Fuß

Ein Drittel der Haftstrafe von Holger Gebhardt ist zur Bewährung ausgesetzt. Der ehemalige CDU-Stadtrat ist seit Oktober 2020 wieder frei.

Von Wolfgang Biermann 01.12.2020, 05:00

Stendal l Holger Gebhardt ist wieder frei. Theoretisch müsste der 46-Jährige noch bis 2022 seine aus dem Urteil von 2017 wegen 300-fachen Wahlbetruges und 33-fachen Betruges seiner Krankenkasse im Vorjahr vom Landgericht Stendal gebildete viereinhalbjährige Gesamtfreiheitsstrafe absitzen.

Doch seit über einem Monat befindet er sich in Freiheit. Das sagte die Staatsanwaltschaft Stendal der Volksstimme. „Die Vollstreckung der Restfreiheitsstrafe wurde nach Ablauf von zwei Dritteln zur Bewährung ausgesetzt“, teilte Thomas Kramer, Sprecher der Staatsanwaltschaft, auf Nachfrage mit. Die Entlassung erfolgte demnach bereits am 23. Oktober.

2017 ist der ehemalige CDU-Stadtrat wegen Wahlbetruges durch Manipulation von Briefwahlunterlagen im Jahr 2014 zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. 2019 kam es zum zweiten Strafprozess, diesmal wegen Betruges seiner Krankenkasse um gut 100 000 Euro mittels gefälschter Belege. 85 000 Euro davon gelten noch als offen. Mit der zweiten Verurteilung erfolgte besagte Gesamtstrafenbildung.

Die Stadt Stendal hat Geb- hardt in diesem Jahr in einem Zivilprozess vor der 1. Zivilkammer (Fiskuskammer) am Landgericht Stendal zur Kasse gebeten. Zusammen mit dem damaligen CDU-Kreischef Wolfgang Kühnel wurde er verurteilt, fast 50 000 Euro als Schadenersatz für die der Stadt durch Neu- und Nachwahlen entstandenen Kosten zu erstatten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Würde das Landgerichtsurteil rechtskräftig werden, dürfte Kühnel wohl allein auf der Zahlung der 50000 Euro sitzen bleiben. Zumindest für die nächsten Jahre. Bekanntlich hat Gebhardt Privatinsolvenz beantragt. An deren Ende würde nach etwa noch sechs Jahren die sogenannte Restschuldbefreiung greifen. Die Stadt bekäme von ihm keinen Cent, trotz berechtigter Forderung. Keine Regel ohne Ausnahme. Untechnisch gesagt, hat das Landgericht mit Urteil vom 17. November der Stadt Stendal nach Klageerweiterung die Möglichkeit eingeräumt, bei Gebhardt auch nach Ablauf des Insolvenzverfahrens die 50 000 Euro doch noch eintreiben zu können.