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Gerichtsprozess Geldstrafe für Kinderpornografie auf PC

Weil er 19 Bilddateien kinderpornografischen Inhalts auf seinem Computer gespeichert hatte, muss ein Stendaler 700 Euro Geldstrafe zahlen.

Von Wolfgang Biermann 01.07.2018, 02:00

Stendal l Gegen einen von der Staatsanwaltschaft Halle erwirkten und vom Amtsgericht Stendal erlassenen Strafbefehl hatte der 51-Jährige Einspruch eingelegt. Eigens zu dem vom Amtsgericht deshalb angesetzten Prozess kam Staatsanwalt Peter Hübner nach Stendal. Zur Erklärung: In Halle befindet sich die Zentralstelle zur Bekämpfung von Kinderpornografie in Sachsen-Anhalt.

Der von Betrugsfällen her der Justiz gut bekannte Angeklagte, der zur Tatzeit unter Bewährung stand, behauptete im Prozess, dass ihm die Kinderpornos nach der Wohnungsdurchsuchung mit Beschlagnahme seines PC untergeschoben worden sein müssen. Ein Unbekannter, vom dem er angenommen haben will, dass es sich um eine Frau handelt, hätte ihm „überraschend“ lediglich drei Bilder per E-Mail als Anhang geschickt. Doch als er auf den Fotos Kinder in eindeutigen, teils aufreizenden Posen entdeckt habe, hätte er die Fotos sofort gelöscht und den Kontakt zu der/dem Unbekannten abgebrochen.

Die 16 anderen, laut Gericht „nicht übermäßig schweren“ kinderpornografischen Bilder, will er gar nicht gekannt, geschweige denn auf seinem Computer gespeichert haben. „Reden Sie hier keinen Quatsch, die Bilder waren auf ihrem Rechner gespeichert“, herrschte Richter Thomas Schulz den renitent leugnenden Angeklagten an. Absender der Fotos sei demnach ein Mann in Flensburg (Schleswig-Holstein) gewesen. Durch ihn waren die Ermittler auf den Stendaler gestoßen und hatten am 13. Juli 2017 eine Razzia bei ihm durchgeführt.

„Der Name sagt mir nichts“, behauptete der Angeklagte, als Richter Schulz den Absender nannte. Für ihn sei derjenige, mit dem er etwa zwei Jahre Kontakt gehabt hätte, „eine Frau gewesen“. Und er blieb auch dabei, dass sein PC bis zur Razzia frei von Kinderpornografie war. Er hätte zuvor nie etwas mit Kinderpornos zu tun gehabt. „Hier läuft etwas nicht mit rechten Dingen“, blieb er hartnäckig.

Sodann stellte Richter Schulz den Angeklagten vor die Alternative: Entweder ziehe der Angeklagte seinen Einspruch zurück oder der Fall werde ganz groß aufgezogen. Einen möglichen Freispruch, wie ihn der Verteidiger ins Spiel brachte, sah das Gericht nicht. Und seinen Computer bekomme er auf keinen Fall zurück. Nach einer Pause nahm der 51-Jährige angesichts dieser deutlichen Ansage seinen Einspruch zurück. Der Besitz von Kinderpornografie ist mit Gefängnis bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht, sagte Staatsanwalt Hübner der Volksstimme im Nachgang.