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Hundebiß Nach Attacke geht es Kind besser

Nach der Hundebissattacke in Stendal geht es dem neunjährigen Mädchen besser.

Von Thomas Pusch 27.03.2018, 19:53

Stendal l Nach der Hundebiss-attacke am Montagnachmittag konnte die Polizei schnell einen Erfolg vorweisen. Durch Zeugenhinweise und Recherchen des städtischen Ordnungsamtes konnten der Hund und dessen Eigentümer ermittelt werden. Der 30-jährige Stendaler hat allerdings laut Polizei bislang noch keine Angaben gemacht, wer am Montag mit dem Hund im Stadtteil Stadtsee unterwegs war, und schweigt zu dem Thema. „Die Kinder haben die Person als schmächtige weibliche Person beschrieben, die Schwierigkeiten hatte, den Hund unter Kontrolle zu bringen“, sagte ein Polizeisprecher gegenüber der Volksstimme. Es könne sich um ein Mädchen oder auch eine junge Frau handeln.

Der Hund hatte sich gegen 15 Uhr losgerissen und war auf eine Gruppe spielender Kinder zugerannt. Ein neunjähriges Mädchen wurde durch Bisse in Gesicht, Arm und Bein schwer verletzt. Die weibliche Person hat dann den Tatort verlassen, ohne sich um das Kind zu kümmern. Zeugen alarmierten den Rettungsdienst, die Neunjährige wurde sofort im Stendaler Johanniter-Krankenhaus operiert. „Sie ist auf dem Weg der Besserung“, sagte der Polizeisprecher. Von entstellenden Spuren der Beißattacke sei nicht auszugehen.

Der Hund, ein zweijähriges Tier der Rasse Old English Bulldog, wurde dem Eigentümer weggenommen und ist nun im Tierheim Stendal untergebracht. Die Rasse gehört nicht zu den Kampf- oder Verdachtshunden. Über das weitere Vorgehen muss das Stendaler Ordnungsamt entscheiden.

Ein juristisches Nachspiel wird die Beißattacke für die Frau haben, die den Hund Gassi geführt hatte. „Mir fallen da zwei Tatbestände ein“, sagte Michael Steenbuck, Pressesprecher des Stendaler Landgerichtes, auf Volksstimme-Nachfrage. Zum einen gehe es um unterlassene Hilfeleistung. Spätestens als der Hund gebändigt worden sei, hätte geholfen werden müssen, das sollte jedem einleuchten. Das Gesetz sieht eine Strafe von bis zu einem Jahr Haft oder eine Geldstrafe vor. Außerdem stehe fahrlässige Körperverletzung im Raum, da sie den Hund nicht unter Kontrolle halten konnte. Die Höchststrafe dafür beträgt drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe.

Angesichts solcher Vorfälle fordert die Tierrechtsorganisation Peta die Einführung eines sogenannten Hundeführerscheins in Sachsen-Anhalt. „Viele Halter können ihre Hunde nicht richtig einschätzen. Somit ist die wahre Ursache für Beißattacken bei ihnen zu suchen – nicht beim Tier“, meint Jana Hoger, Fachreferentin bei der Organisation. Die Halterin habe ihren Vierbeiner augenscheinlich nicht unter Kontrolle gehabt. Dass der Hund zu den spielenden Kindern gelangen konnte, sei fahrlässig und verantwortungslos. Jeder Hund, der falsch gehalten und behandelt werde, könne zu einer Gefahr für Mensch und Tier werden – unabhängig davon, welcher Rasse er angehört oder ob es ein Mischling ist.

Seit 2014 waren die Beißattacken von Hunden in Sachsen-Anhalts allerdings zurückgegangen. Bis zum vergangenen Jahr hatten sie sich von 130 auf 73 fast halbiert.