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Knöllchen-Streit Mahnungen und jede Menge Frust

Eine Falschparker-Auseinandersetzung mit dem Ordnungsamt in Tangerhütte dauerte für Familie Bollmann aus Schernebeck monatelang.

Von Birgit Schulze 28.02.2019, 01:00

Schernebeck l Seit Jahren stellen die Anwohner in Schernebeck ihre Fahrzeuge auf den Seitenbereichen vor ihren Häusern ab. Seit Sommer 2018, als das Tangerhütter Ordnungsamt seinen Außendienst verstärkte, wird das aber mit Knöllchen geahndet. Dagegen regte sich Widerstand. Es gab eine Einwohnerversammlung in Schernebeck, auf der sich auch Raik Bollmann zu Wort meldete und auf einen aus seiner Sicht falschen Paragrafen auf den Knöllchen hinwies.

„Sie benutzten verbotenerweise den Grünstreifen, Par. 2 Abs. 1 und Par. 49 StVO, Par. 24 StVG 2 BKat“ steht auf dem Knöllchen aus dem August. Dagegen legte Raik Bollmann für seine Mutter Annette, die das Knöllchen bekommen hatte, Widerspruch ein und begründete diesen mit verschiedenen Gerichtsurteilen, nach denen der Paragraf 2 der Straßenverkehrsordnung allein für den fahrenden Verkehr gelte, aber nicht für ruhenden Verkehr.

Für letzteren gelte nach seiner Ansicht der Paragraf 12, Absatz vier: „Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren...“. Seine Ausführungen fanden bei der Behörde aber kein Gehör, es wurde weiter gemahnt. Noch im September hieß es aus der Verwaltung: „Ihre Ausführungen stellen für uns keinen ausreichenden Anlass dar, das Verfahren gegen Sie einzustellen.“

„Es kann nicht sein, dass das Ordnungsamt rechtlich falsche Knöllchen verteilt, mehrfach darauf aufmerksam gemacht wird, sogar noch verspricht dieses zu prüfen und trotzdem Mahnungen verschickt! Da fühle ich mich als Bürger nicht nur nicht wahrgenommen, sondern regelrecht missachtet. Das sind, gelinde gesagt, Gutsherrenmanieren, getreu dem Motto ‚Was interessiert mich der Pöbel?‘“, schreibt Bollmann im Namen seiner Mutter. „Es kann nicht angehen, dass jegliche Kommunikations- und Klärungsversuche völlig ignoriert werden!“, schimpfte er auch in seinen Mails an die Verwaltung.

Nach mehreren Beschwerden bekam Bollmann nun im Februar die Antwort, dass das Knöllchen bereits nach der Einwohnerversammlung im Oktober aufgehoben worden war, man das an die für Mahnungen zuständige Kasse aber nicht weitergeleitet hatte, deshalb liefen die Forderungen bedauerlicherweise weiter.

Bollmann geht es aber nicht allein um das einzelne Knöllchen, sondern um den Umgang mit den Bürgern. So war bei der Einwohnerversammlung eine Rechtsprüfung des von ihm monierten Paragrafen 2 und der Parksituation in Schernebeck zugesagt worden, die aus seiner Sicht nicht erfolgt sei. Zwar gab es eine Ortsbegehung, nach der auch ein Schrei­ben an alle Schernebecker verschickt wurde, aber darin wird ganz allgemein auf den Paragrafen 1, „Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme“ verwiesen, sowie der Satz „Das Befahren und die Nutzung des Grün- und Seitenstreifens ist laut StVO nicht gestattet“ angeführt.

Wie Ordnungsamtsleiterin Claudia Wittke jetzt auf Volksstimme-Nachfrage noch einmal erklärt, sei der in den Knöllchen der Einheitsgemeinde ausgewiesene Paragraf 2 aus ihrer Sicht nicht zu beanstanden. „Der entsprechende Paragraf auf den Verwarngeldern zur verbotswidrigen Benutzung des Grünstreifens ist rechtlich korrekt“, führt sie aus.

Die Einstellung des Verwarngeldes gegen Familie Bollmann sei eine Einzelfallentscheidung aus anderen Gründen gewesen. Weiter erklärt sie: „Alle aufgeworfenen Anfragen aus der Einwohnerrunde Schernebeck im letzten Jahr zur Parksituation sind zusammen mit dem Ortsbürgermeister geklärt worden“.

Damals ging es auch um die Frage, ob die Straßen in Schernebeck überhaupt breit genug zum Parken am Fahrbahnrand seien. Das wurde durch die Begehung bestätigt, auch in den Einfahrten der Grundstücke dürfe geparkt werden, hieß es in dem Schreiben an die Einwohner. Bollmann hatte schon im September auch darauf hingewiesen, dass die als unbefestigt eingestufte Fläche, auf der das Fahrzeug gestanden hatte, eigentlich mit Kopfsteinpflaster befestigt, nur über die Jahre versandet sei.

Unmut über die neue Knöllchenpraxis in der Einheitsgemeinde gab es aber auch in anderen Orten, unter anderem in der Tangerhütter Feldstraße, wo Anwohner sich mit einer Unterschriftenaktion an den Stadtrat gewandt hatten. Im November hatte es ein Gespräch mit den Anwohnern im Rathaus gegeben – ohne Lösung. Es sollte noch einmal eine Zusammenkunft im Februar geben, die stehe aber noch aus, so Claudia Wittke.