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Kreisumlage Stöhr rät Gemeinden zu neuer Klage

Die Kreisumlage für 2018 für die Egelner Mulde könnte das Verwaltungsgericht in Magdeburg erneut beschäftigen.

Von Thomas Höfs 25.02.2019, 07:00

Egelner Mulde l Die Höhe der Kreisumlage ist seit dem Klageerfolg der Stadt Hecklingen gegen den Salzlandkreis ein Dauerbrenner in der Kommunalpolitik. Seit Jahren ist es ebenso in den Gemeinden der Egelner Mulde immer wieder ein Diskussionsthema, weil die Kommunen nicht nur an den Landkreis, sondern ebenso an die Verbandsgemeinde eine Umlage zahlen müssen. Nach Jahren, in denen die Kommunen mehr Geld an beide Kommunen überweisen mussten, als sie selbst eingenommen hatten, bleibt ihnen in den letzten Jahren etwas von den eigenen Einnahmen. In der Regel ist es ein Prozent.

Viel machen lässt sich damit nicht. Selbst die Pflichtaufgaben sind damit kaum zu leisten. Umso aufmerksamer verfolgen die Gemeinden der Egelner Mulde die anhaltende Diskussion über die Kreisumlage für das abgelaufene Jahr. Entsprechend den gerichtlichen Vorgaben hat der Landkreis die Kommunen angehört. In einem umfangreichen Verfahren hat er die Thematik behandelt. Dennoch dürfte das Ergebnis für die Gemeinden enttäuschend sein, erwartet Verbandsgemeindebürgermeister Michael Stöhr (UWGE). Denn die Kreisumlage wird für die Gemeinden der Egelner Mulde erneut wieder über dem Satz liegen, der von den Gemeinden noch bezahlbar sei, erwartet er.

Weit über 40 Prozent der Einnahmen sollen die Gemeinden an die Kreisverwaltung überweisen. Dabei hatte sich die Kreisverwaltung in der Ermittlung der Umlage sogar die Mühe gemacht und berechnet, was die Kommunen finanziell leisten können, erinnert er sich. In einer Sitzung des Finanzausschusses sei den Mitgliedern eine Rechnung präsentiert worden, die gezeigt hatte, dass 39 Prozent die maximale Obergrenze sei. Wenn der Kreistag nun eine höhere Kreisumlage beschließe, belaste er die Kommunen weit höher. „Vor diesem Hintergrund würde ich zu einer weiteren Klage raten“, sagt er. Denn die Kreisverwaltung habe mit der Berechnung der möglichen maximalen Belastung für die Kommunen selbst die Argumente für die kreisangehörigen Kommunen in einem neuen Verfahren geliefert. Wenn bei 39 Prozent Schluss ist, dürfe der Satz der Kreisumlage nicht darüber liegen, auch wenn der Kreis einen größeren Finanzbedarf hat, um seine Aufgaben zu erfüllen.

Die Diskussion zeige vielmehr, dass die Kommunen im Land nicht auskömmlich finanziert seien. Die Problematik müsse auf einer anderen Ebene deshalb gelöst werden. Ein Blick zu den Nachbarn nach Thüringen sei hier hilfreich, meint er. Dort hatte sich bereits ein Oberverwaltungsgericht ebenfalls mit der Kreisumlage beschäftigt und einer Gemeinde die Rückerstattung gewährt. Das Land habe entsprechend reagiert, macht Michael Stöhr deutlich. Dort sei die Regelung nun so gefasst, dass das Land den finanziellen Mehrbedarf auffängt, wenn sich ein Landkreis nicht ausreichend über die Kreisumlage refinanzieren könne. Das Modell könne auch für Sachsen-Anhalt ein Beispiel sein.

Denn die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen ließe sich nicht beliebig erhöhen. Ebenso müsse sich der Kreis bei der Bemessung der Kreisumlage an den finanziell schwächsten Kommunen orientieren. Denn es gelte das Gleichbehandlungsprinzip.

In Zukunft müsse bei der Bemessung der Kreisumlage aber gelten, dass die von der Verwaltung ausgerechnete finanzielle Obergrenze die rote Linie sein müsse. Der Kreistag könne die Umlage nur bis zu dieser Grenze beschließen. Alles darüber hinaus führe zu einer finanziellen Überbelastung der Kommunen und sei rechtlich angreifbar, macht der studierte Jurist deutlich.

Der Landkreis müsse den Druck auf die Landesregierung erhöhen, damit von dort die zu erwartenden Fehlbeträge im Haushalt gedeckt werden. Von den Kommunen könne dies nicht geleistet werden, schätzt Michael Stöhr ein.