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Kriminalität 300 Haftbefehle noch offen

Haftbefehle zu vollstrecken, gilt es als eine der Kernaufgaben der Polizei. Nicht immer können die Beamten diese Aufgabe erfüllen.

Von Antonius Wollmann 02.07.2020, 01:01

Stendal l Plötzlich zog sich die Schlinge für vier per Haftbefehl gesuchte Straftäter zu. Im Zug waren sie jeweils unterwegs auf den Strecken zwischen Magdeburg, Stendal und Oebisfelde, als die Bundespolizei im Rahmen einer groß angelegten Kontrolle in der vergangen Woche ihre Personalien kontrollierte und ihnen auf die Schliche kam.

Dass sich die vier Personen, obwohl sie zur Fahndung ausgeschrieben waren, noch auf freiem Fuß befanden, ist beileibe keine Seltenheit „Es zeigt insbesondere die Notwendigkeit verstärkter Fahndungseinsätze, um das strafrelevante Dunkelfeld in Sachsen-Anhalt zu erhellen, Straftaten zu erforschen und gesuchte Straftäter der Vollstreckung zu zuführen“, kommentierte Andreas Hesse, der stellvertretende Leiter der Bundespolizeiinspektion Magdeburg den Einsatz.

Damit weist der Polizeibeamte auf ein grundlegendes Problem hin: Die Zahl der nicht vollstreckten Haftbefehle ist hoch. 300 sind es mit Stand vom 31. Mai 2020 allein im Bereich der Polizeiinspektion Stendal, die für die beiden altmärkischen Landkreise und das Jerichower Land zuständig ist. In ganz Sachsen-Anhalt lag die Zahl zum 1. April 2020 bei 2056.

Für Thomas Kramer, Sprecher der Staatsanwaltschaft Stendal, ist dies vor allem für das Gerichtigkeitsempfinden der Menschen ein Problem: „Der Strafverfolgungsanspruch wird beeinträchtigt. Das ist natürlich alles andere als ideal.“ Mit anderen Worten: Kriminelle müssen für ihre Taten nicht gerade stehen. Sie entziehen sich der Strafverfolgung. Einen Vorwurf möchte Kramer der für die Vollstreckung der Haftbefehle zuständigen Polizei nicht machen.

Die Beamten erledigten ihre Arbeit sicherlich nach bestem Wissen und Gewissen, stießen aber vielleicht an Kapazitätsgrenzen. „Und es gehört auch zur Natur der Sache, dass der Aufenthaltsort der Gesuchten meistens unbekannt ist. Dadurch ist es alles andere als einfach, die Haftbefehle zu vollstrecken“, sagt der Staatsanwalt. Ähnlich äußert sich Stefan Brodtrück, stellvertretender Pressesprecher des Innenministeriums, wenn man ihn nach den Gründen für die ausstehenden Vollstreckungen fragt. Die betroffenen Personen entzögen sich oft aktiv den Maßnahmen der Strafverfolgung.

Ansonsten widerspricht Brodtrück dem Eindruck, die Polizei widme sich nicht in einem ausreichenden Maße dem Problem. „Die Strafverfolgungsbehörden ergreifen die notwendigen und zulässigen Maßnahmen“, berichtet der Pressesprecher und verweist auf 10 329 im vergangenen Jahr vollstreckte Haftbefehle im Land. Nach Eingang der Haftbefehle suche die Polizei die Wohnanschriften und Kontaktadressen der Gesuchten gezielt auf.

Auch das Umfeld der Personen werde kontrolliert, um die Aufenthaltsorte zu ermitteln. Bei Personenkontrollen sei es außerdem Standard zu prüfen, ob ein Haftbefehl vorliegt. Intensität und Umfang von Fahndungsmaßnahmen richteten sich nach der Schwere der Delikte.

In dieser Hinsicht gibt Brodtrück Entwarnung: „Der überwiegende Teil der Haftbefehle richtet sich gegen Personen, die in irgendeiner Form offene Geldbeträge nicht gezahlt haben.“ Beispielsweise offene Bußgelder, Strafbefehle oder Geldstrafen.