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Kathleen Reumann wollte ihren todkranken Vater pflegen und sitzt nun auf drei Monatsmieten Kündigung kam zu spät - keine Kulanz

Von Thomas Pusch 30.10.2013, 02:09

Kathleen Reumann hatte sich bei der Wohnungsverwaltung Uchtspringe eingemietet, um ihrer Mutter bei der Pflege des todkranken Vaters zu helfen. Doch der starb, bevor die Tochter eingezogen war. Sie muss nun bis Ende Januar Miete zahlen.

Stendal l Sie wollte helfen, ihren todkranken Vater pflegen und ihrer Mutter zur Seite stehen. So packte Kathleen Reumann ihre Sachen, schnappte sich den drei Monate alten Sohn und zog von Heiligenhafen an der Ostseeküste in die heimische Altmark. In Staats hatte sie eine Wohnung gefunden, um in der Nähe ihrer in Börgitz lebenden Eltern sein zu können. Doch der Vater starb früher als erwartet, am 5. Oktober, das Mietverhältnis von Kathleen Reumann hatte noch nicht einmal begonnen, eine Schlüsselübergabe nicht stattgefunden.

Tipps für die Auszugsvorbereitung

Die Wohnung wollte die 27-Jährige nun nicht mehr, ihren Sinn hatte sie verloren.So schickte sie eine Kündigung an die Grundstücksverwaltung Uchtspringe. Sie wusste, dass die Frist, um aus dem Vertrag auszusteigen, abgelaufen war, hoffte aber auf Verständnis und Kulanz angesichts der tragischen Situation, die zu der vorschnellen Kündigung geführt hatte. Doch sie wurde enttäuscht.

In einem Schreiben bestätigte ihr die Grundstücksverwaltung die Kündigung zum 31. Januar. Drei zusätzliche Monate Miete für eine Wohnung, die sie nicht mehr will, die rund 1000 Euro Ausgaben für die Krankenschwester bedeuten. Fast schon zynisch erscheint der Dank "für die Zeit, in der wir Sie als Mieter begrüßen konnten". Geradezu überflüssig erscheinen die Hinweise, was sie bis zur Schlüsselübergabe zu tun habe.

"Entfernen Sie bitte Dübel aus den Wänden", heißt es darin beispielsweise. An anderer Stelle wird dazu ermahnt, alle demontierten und eingelagerten Zimmertüren wieder zu montieren. Ein Wort des Bedauerns oder gar des Mitgefühls findet sich in dem neutralen Schreiben nicht.

Hilfe bei der Nachfolgersuche

"Wir wissen, dass der Wohnungsvermieter im Recht ist, aber wir hatten wirklich darauf gehofft, dass in diesem Fall eine Ausnahme aus Gründen der Menschlichkeit möglich gewesen wäre", fasst ihre Mutter Gudrun Reumann die Sicht der Familie zusammen.

Eine Ausnahme, die hält Geschäftsführer Daniel Jircik hingegen für unmöglich. "Es tut mir wirklich leid für die Familie, aber ich kann nicht anders entscheiden", sagte er gegenüber der Volksstimme. Ähnliche Fälle kämen gar nicht so selten vor. "Wir können zumindest anbieten, die Betriebskostenvorauszahlung zu senken", schlägt er vor.

Außerdem bemühe sich der Vermieter um einen Nachfolger. Da sieht Jircik einen Vorteil in der ländlichen Lage der Wohnung. Da klappe doch die Vermittlung eines Nachmieters auf menschlicher Ebene sehr viel schneller und persönlicher als in der Stadt. Fakt bleibt aber: "Wir dürfen nicht freiwillig auf Geld verzichten."