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Letzte Chance Wenn man dem Gericht fernbleibt

Ein Angeklagter ignoriert die Vorladung zum Amtsgericht in Stendal. Welche Konsequenzen auf ihn warten.

Von Wolfgang Biermann 05.01.2021, 07:00

Stendal l Ungenutzt gelassen hat ein Mann aus der Einheitsgemeinde Tangerhütte die ihm vom Amtsgericht gebotene Chance, möglicherweise halbwegs ungeschoren aus einer Strafsache wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis herauszukommen. Der 35-Jährige blieb seinem Prozess unentschuldigt fern und muss nun mit unliebsamer Post rechnen.

Strafrichter Rainer Mählenhoff kündigte an, einen von der Staatsanwaltschaft beantragten, von ihm aber nicht erlassenen Strafbefehl mit einer Geldstrafe von mehr als 500 Euro umgehend zu erlassen. Dazu komme als sogenannte Nebenstrafe noch eine Sperrfrist zur möglichen Wiedererlangung der Fahrerlaubnis. Er sei auf die Einlassung des Angeklagten zum Tatvorwurf gespannt gewesen. Eventuell hätte die Einlassung ja zu einer Strafmilderung beim bislang nicht vorbestraften Angeklagten geführt, sagte Mählenhoff nach Ablauf der üblichen Wartefrist. Ohne das Erscheinen des 35-Jährigen sei der sprichwörtliche Zug aber abgefahren. Worum ging es?

Der Angeklagte war in der Vergangenheit zweimal am Steuer eines Autos von der Polizei erwischt worden. In beiden Fällen handelte es sich um Blutalkoholkonzentrationen unter 0,5 Promille. Kein Fall für den Strafrichter. Denn dafür gibt es gemäß Bußgeldkatalog Bußgelder und Punkte. Die Bußgeldstelle reagierte in beiden Fällen und belegte die Alkoholfahrten mit nicht bekannt gewordenen Sanktionen.

Nach der zweiten Alkoholfahrt war aber die Führerscheinstelle beim Landkreis auf den Angeklagten aufmerksam geworden. Sie drohte ihm in einem Schreiben eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) an und setzte ihm eine Frist, sich dazu zu äußern, andernfalls würde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Dieses Schreiben erhielt der Mann nachweislich auch, antwortete aber nicht.

Er zog innerhalb der Einheitsgemeinde Tangerhütte um und meinte wohl, so das Ganze umgehen zu können. Die Führerscheinstelle tat wie angekündigt und entzog dem Angeklagten die Fahrerlaubnis, wovon er aber nichts gewusst haben will.

Spätere Schreiben des Landkreises habe sein Mandant nicht erhalten, hatte sein Verteidiger im Prozessvorfeld argumentiert. Dumm nur, dass er in diesem Jahr schon wieder mit knapp unter 0,5 Promille Alkohol im Blut am Steuer eines Autos ertappt wurde. Dabei stellte die Polizei fest, dass ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden war. So kam es zur Anklage. Hätte er die „Pappe“ noch gehabt, wäre es teuer geworden: 1500 Euro, Punkte und Fahrverbot, sagte die Staatsanwältin.

Eine Chance hat der Angeklagte indes noch. Legt er Einspruch gegen den Strafbefehl ein, kommt es doch noch zum Prozess.