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Missbrauch Ehefrau gibt Sex-Täter falsches Alibi

Die Ehefrau eines Sex-Täters steht in Stendal vor Gericht. Sie soll ihrem Ehemann ein falsches Alibi gegeben haben.

Von Wolfgang Biermann 11.10.2018, 12:55

Stendal l Die Berufungskammer am Landgericht Stendal verhandelt seit dem 11. Oktober 2018 gegen eine 54-Jährige wegen des Vorwurfs der uneidlichen Falschaussage. Die gebürtige Sächsin soll als Zeugin in einem Prozess am Landgericht in Stendal um Kindesmissbrauch vor über zwei Jahren ihrem Ehemann ein falsches Alibi gegeben haben.

Dafür ist sie am 15. Dezember vorigen Jahres vom Amtsgericht der Hansestadt zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 30 Euro (3600 Euro) verurteilt worden. Gegen das Amtsgericht hatten sowohl die Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt.

In dem 2016 großteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Prozess gegen den damals 52-jährigen Ehemann der jetzt wegen uneidlicher Falschaussage vor Gericht stehenden Frau ging es um den Missbrauch einer elfjährigen Schülerin auf der Behindertentoilette im Altmarkforum. Angeklagt waren drei Taten. Der Angeklagte wurde im Juli 2016 vom Landgericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt, wobei es zwei Teilfreisprüche gab.

Neben der Haftstrafe ordnete die Jugendkammer unter Vorsitz von Richterin Elisabeth Nortmann die Unterbringung des Angeklagten im Maßregelvollzug für den gebürtigen Zeitzer an.

Der einschlägig vorbestrafte Angeklagte soll sich auf besonders widerwärtige Art und Weise im November 2015 an seinem Opfer vergangen und es mit Geld oder Süßigkeiten „belohnt“ oder geködert haben, hieß es seinerzeit in der Anklage. Der 52-Jährige war zuvor bereits mehrfach straffällig geworden.

So ist er bereits 1994 vom Landgericht Halle wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Zugleich wurde seine unbefristete Unterbringung im Maßregelvollzug Uchtspringe angeordnet, nachdem er dort schon seit 1993 vorläufig untergebracht war.

2014 war er auf Beschluss des Landgerichts Stendal daraus entlassen worden. Zum Tatzeitpunkt im November 2015 soll er als Zeitungsausträger tätig gewesen sein.

Beim Auftakt im aktuellen Prozess gegen seine Ehefrau wegen Falschaussage mussten zunächst die Richter der Jugendkammer des Landgerichts aussagen, die 2016 den Prozess gegen den Ehemann geführt hatten. Auch eine Kripobeamtin gehörte zu den Zeugen.

Bis in den November hinein hat die Berufungskammer unter Vorsitz von Richter Gundolf Rüge bislang Termine angesetzt. Am 9. November ist nach derzeitigem Stand das Urteil geplant.