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Nach Akteneinblick CDU sieht sich als entlastet an

In einer Presseerklärung zitiert die Stendaler Kreis-CDU aus Kühnel-Unterlagen. Der Ex-Chef der Partei schweigt auf ganzer Linie.

Von Bernd-Volker Brahms 19.11.2019, 09:00

Stendal l Die Spitze des CDU-Kreisverbandes sieht nach einem Einblick in die Ermittlungsakten der Kriminalpolizei die Partei in Sachen Wahlfälschung als entlastet an. Dies teilte die Kreis-CDU jetzt in einer Presseerklärung mit.

Es geht dabei um die Akte des Strafverfahrens gegen den langjährigen CDU-Kreisvorsitzenden Wolfgang Kühnel. Wie die Volksstimme Anfang Oktober berichtet hatte, war das Verfahren unlängst ein zweites Mal eingestellt worden. Es hätten sich keine „Mitwirkungshandlungen an den Fälschungen belegen“ lassen, hatte Staatsanwältin Annekatrin Kelm geäußert und die Volksstimme berichtet. Auch habe sich eine Übergabe eines in Rede stehenden Ordners nicht belegen lassen, hieß es von der Staatsanwaltschaft.

Kühnel hatte allerdings im Verfahren genauso wenig ausgesagt, wie zuvor im Prozess gegen Holger Gebhardt und im Untersuchungsaussschuss des Landtages.

Einige Mitglieder der CDU hätten nun die Möglichkeit gehabt, einen Einblick in den Abschlussbericht der strafrechtlichen Ermittlungsakte vom Juli 2019 zu werfen, heißt es in einer Presseerklärung der Kreis-CDU. Einerseits sei die CDU Stendal entlastet worden, andererseits die Glaubwürdigkeit des verurteilten Wahlfälschers Holger Gebhardt stark angezweifelt worden. Pressesprecherin Tanja Andrys zitiert aus dem Bericht: „Die von Gebhardt übergebenen Ausdrucke wurden objektiv als Beweismittel nicht festgestellt. Die von der Polizei vernommenen Zeugen haben alle ausgesagt, dass es einen Ordner, so wie von dem Zeugen Gebhardt beschrieben, nicht gegeben hat.“

Zur Erklärung: Wahlfälscher Holger Gebhardt belastete als Zeuge im Untersuchungsausschuss und in einem Anwaltsschreiben den Ex-Parteichef Kühnel stark. Er sei Anstifter für seine Taten gewesen und habe ihm einen Ordner mit Unterschriften übergeben, die er als Vorlagen nutzen sollte. Gebhardt legte auch E-Mail-Ausdrucke vor, die die Ermittler allerdings bei einer Hausdurchsuchung bei ihm auf dem Rechner zuvor nicht gefunden hatten.

Das Ergebnis der Kriminalbeamten habe laut CDU wie folgt gelautet: „Tatsächliche Anhaltspunkte außerhalb der Aussage des Gebhardt, dass Anstiftung und Beihilfe durch Wolfgang Kühnel vorliegen, konnte nicht ermittelt werden. Die von Holger Gebhardt hervorgebrachten objektiven Beweise, insbesondere der Ordner mit Adressen und Unterschriften, sowie die übergebenen E-Mails wurden bei den Untersuchungen und der Auswertung der elektronischen Daten nicht gefunden. Seitens der Sachbearbeitung wird die Existenz dieser Beweismittel stark angezweifelt.“

Die CDU im Landkreis kündigt an, dass nach Abschluss des parlamentarischen Untersuchungsausschusses die Protokolle veröffentlicht werden, „damit sich alle ein objektives Bild machen können“. Diffamierende, falsche Tatsachenbehauptungen, Hetze und Lügen würden dem Ansehen von CDU-Politikern schaden, damit müsse Schluss sein, so die CDU. In einem Rechtsstaat würden objektive Fakten zählen und keine subjektiven Meinungen und Mutmaßungen.

Fakt bleibt, dass ein Aussageprotokoll am Ende auf jeden Fall fehlen wird: das von Wolfgang Kühnel. Dieser ist im Übrigen noch nicht ganz aus dem Schneider. Anfang des kommenden Jahres wird er sich im Zivilprozess wegen Schadensersatzforderungen der Stadt Stendal stellen müssen.