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Polizei Stadtsee-Bluttat: Beschuldigter schweigt

Auch wenn der 40-jährige Verdächtige schweigt: Es deutet sich an, warum der Mann auf eine Rentnerin eingeschlagen hat.

Von Siegfried Denzel 11.06.2020, 09:05

Stendal l Im Fall der bei einem Angriff am Stadtsee in Stendal schwer verletzten Rentnerin scheinen sich Hinweise auf eine psychische Erkrankung des Täters zu bestätigen: Nach Informationen der Volksstimme könnte der 40-jährige Beschuldigte unter einer akuten Psychose leiden. Eine zunächst nicht ausgeschlossene Beeinflussung des Mannes durch Drogen soll hingegen keine Rolle gespielt haben.

Ein Haftrichter hatte gegen den 40-Jährigen denn auch keine Untersuchungshaft angeordnet, sondern dessen Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik verfügt. Dort hüllt sich der Stendaler zumindest im Hinblick auf die Bluttat vom Montagvormittag in Schweigen: Er habe sich auch am zweiten Tag seines Krankenhaus-Aufenthaltes nicht zum Tatvorwurf geäußert, berichtete Polizeisprecherin Beatrix Mertens auf Nachfrage.

Unterdessen können sich die Ermittler inzwischen sowohl auf eine erste Aussage der schwer am Kopf verletzten 82-jährigen Frau als auch auf Angaben von Zeugen stützen. Der mutmaßlich mit einem Beil verübte Angriff auf das arglose Opfer sei gesehen worden: Die Rettungskräfte seien von Zeugen gerufen worden, teilte die Polizeisprecherin mit.

Die Rentnerin befinde sich nach einer sofortigen Operation im Krankenhaus Stendal unverändert in einem stabilen Zustand. Bereits am Tag nach dem Angriff hatte sie Ermittlern über das Erlittene berichten können, das die Staatsanwaltschaft Stendal als „versuchten Totschlag in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung“ wertet.

Ob der mutmaßliche Täter jedoch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann, ist fraglich. Sollte sich der Verdacht einer akuten psychischen Erkrankung bestätigen, kann das wegen der Schwere der Tat zuständige Landgericht auch eine langfristige Einweisung in die Psychiatrie verfügen. Wäre er schuldfähig, würden dem 40-Jährigen im Falle einer Verurteilung eine fünf- bis 15-jährige Freiheitsstrafe drohen.