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46-Jähriger besaß rund 4700 Dateien mit Kindern / Sieben Monate Bewährungsstrafe Pornobilder angeblich aus Forscherdrang

Von Wolfgang Biermann 11.09.2013, 01:19

Sieben Monate Bewährungsstrafe und 800 Euro für einen gemeinnützigen Verein. So urteilte das Amtsgericht gegen einen Stendaler wegen Kinderpornografie.

Stendal l Das Amtsgericht Stendal hat gestern einen bislang rechtlich unbescholtenen 46 Jahre alten Mann aus Stendal wegen des Besitzes von rund 4700 Bilddateien kinderpornografischen Inhalts auf seinem Computer zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt und die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss er 800 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen.

Der Angeklagte, der mit einer Lebensgefährtin eine studierende Tochter hat, hatte den vorgeworfenen Besitz wohl eingeräumt. Allerdings versuchte er dem Gericht weiszumachen, dass er mit Kinderpornografie an sich nichts am Hut habe. Er hätte hingegen "psychologische Studien betrieben, um in die Abgründe der menschlichen Seele sehen zu können".

Das aber nahmen ihm weder Staatsanwalt Peter Hübner von der Staatsanwaltschaft Halle, Zentrale Ermittlungsstelle gegen Kinderpornografie des Landes Sachsen-Anhalt, noch Richter Thomas Schulz ab. "Das ist vollkommen abwegig", wies Staatsanwalt Hübner diese Rechtfertigung zurück. Bei dem Angeklagten handelt es sich um einen in der Metallbranche tätigen Arbeiter. Da sei es wenig nachvollziehbar, dass sich dieser als Hobbyforscher in Sachen Kinderpornografie betätige.

Das Bundeskriminalamt (BKA) war durch den Besuch und das Herunterladen von Kinderpornos von einschlägig bekannten Internetadressen auf den Stendaler aufmerksam geworden, wie Staatsanwalt Hübner nach dem Prozess der Volksstimme sagte.

Durch die sogenannte IP-Adresse des Computers kamen die Ermittler auf Namen und Anschrift. Im November vorigen Jahres erfolgte die Durchsuchung der Wohnung. Dabei wurden die Bilddateien sichergestellt. Laut Hübner ein großer Fund.

Was darauf zu sehen ist, "geht weit über Posing-Szenen hinaus", stellte Richter Schulz im Urteil fest. Demnach seien auf vielen Bilddateien Kinder beim Sex in allen möglichen Abarten zu sehen.

"Das ist ein hartes Vergehen, angesichts der Menge und der Qualität der Bilder", begründete Schulz die Haftstrafe. Wegen der "gesicherten sozialen Verhältnisse des Angeklagten" und der weitgehenden Geständigkeit sei eine Aussetzung der Strafe für zwei Jahre zur Bewährung aber noch möglich.

Die Anregung von Gericht und Staatsanwaltschaft, wegen einer etwaig vorhandenen psychischen Störung einen Spezialisten aufzusuchen, stieß beim Angeklagten offensichtlich auf wenig Gegenliebe. Er habe kein Problem. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.