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Prozess Betrüger zahlt Geld nicht zurück

Richterin und Staatsanwältin in Stendal wollten dem Angeklagten eine Brücke bauen. Das ignorierte der Mann geflissentlich.

Von Wolfgang Biermann 26.02.2020, 17:00

Stendal l Im Internet tummeln sich diverse Betrüger jeglicher Couleur. Auf den großen Internetplattformen kommen die Ermittler diesen über die Kontoverbindungen allerdings schnell auf die Schliche. Und so musste sich ein Mann Anfang 60 aus einem Ort bei Stendal wegen ein und der selben Betrügerei bereits mehrfach im Amtsgericht einfinden.

Dabei wollten Staatsanwältin und Richterin dem Angeklagten nur Gutes, nämlich den Betrug ohne Strafregistereintrag durch Rückzahlung der ergaunerten Summe aus der Welt schaffen. Doch der Angeklagte macht es dem Gericht nicht leicht.

Deshalb ist die Sache noch immer nicht ausgestanden, im Gegenteil. Bei jedem Gerichtstermin gab es Beteuerungen und Ausflüchte. Dem ledigen und nach eigenen Angaben mittellosen Angeklagten wird vorgeworfen, im April vorigen Jahres auf eBay ein hochwertiges Huawei-Smartphone für 560 Euro angeboten zu haben, ohne es zu besitzen.

Eine Frau aus Thüringen bezahlte, erhielt das Smartphone aber nie. Sie erstattete Anzeige. Da die Identität des Anbieters bekannt war, wurde Anklage gegen ihn erhoben. Vor Monaten wurde er deshalb erstmalig im Amtsgericht einbestellt. Das Gericht räumte dem Angeklagten die Chance ein, ohne Urteil aus der Sache herauszukommen. Das Verfahren wurde vorläufig eingestellt. Würde er den Nachweis der Zahlung von 560 Euro an die Betrogene vorweisen, sollte es damit sein Bewenden haben.

Doch der Angeklagte ließ die ihm gestellte Frist verstreichen. Er musste wieder auf der Anklagebank Platz nehmen. „Was ist jetzt mit der Zahlung?“, fragte Richterin Petra Ludwig ungeduldig. Er hätte das Geld überwiesen, gab er an und legte eine wenige Minuten vor dem Gerichtstermin angeblich ausgelöste Online-Banking-Überweisung vor.

Das Geld hätte ihm ein Kumpel vorgestreckt. „Das können wir jetzt und hier leider nicht überprüfen“, sagte Richterin Ludwig sichtlich genervt. Das Schreiben dokumentiere lediglich, dass der Betrag zur Zahlung angewiesen wurde, nicht aber, dass die Bank die Zahlung tatsächlich ausgeführt habe. Ein neuer Gerichtstermin wurde anberaumt.

Mehrere zwischenzeitliche Nachfragen bei dem Betrugsopfer ergaben: kein Geld eingegangen. Als Nachweis brachte der Angeklagte beim nächsten Termin einen Kontoauszug mit. Doch der legt den Verdacht der Urkundenfälschung nahe. Denn auf dem Auszug ist wohl die Überweisung vorhanden, allerdings hat die Richterin die Ein- und Ausgänge nachgerechnet. Demnach stimmt der als Endstand ausgewiesene Saldo auf dem Auszug nicht. Dass die Bank nicht rechnen könne, schloss die Richterin aus. Nun läuft es wohl auf eine weitere Anklage hinaus.