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Prozess Gefesselt, vergewaltigt, verlobt

Ein 19-jähriger Stendaler hat eine junge Frau vergewaltigt. Das Landgericht Stendal verurteilte ihn zu eineinhalb Jahren Gefängnis.

Von Wolfgang Biermann 26.09.2017, 23:01

Stendal l Die Jugendkammer am Landgericht hat überraschend schon am dritten Verhandlungstag einen 19 Jahre alten Stendaler wegen Vergewaltigung im besonders schweren Fall zu eineinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, die Strafe aber für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte 300 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 19-Jährige eine junge Frau in seiner Wohnung gefesselt und „Gegenstände in ihr Geschlechtsteil eingeführt“ hat. Der Prozess war am 6. September eröffnet worden. Er fand auf Antrag der Verteidigerin unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Sowohl die Gründe für ihren Antrag als auch die Anklage selbst wurden nicht bekannt, weil die Jugendkammer unter Vorsitz von Richter Ulrich Galler dem Antrag „für die Dauer des Verfahrens“ zustimmte.

Zur Begründung des Ausschlusses der Öffentlichkeit hieß es lediglich: „Nach Anklage sollen die Taten in einer partnerschaftlichen Beziehung begangen worden sein.“ Der Angeklagte sei zur Tatzeit 18 Jahre alt gewesen und daher nach Jugendrecht als Heranwachsender zu betrachten. Dessen Privatsphäre sei besonders zu schützen.

Die Urteilsverkündung war dann allerdings öffentlich. Und so wurde bekannt, dass die Verurteilung auf den Aussagen der Mutter und der Freundin der jungen Frau beruhte. Das Opfer selbst hatte die Aussage verweigert. Nach der Tat hatten sich Opfer und Täter offenbar wieder versöhnt und sich sogar verlobt. Somit stand der Frau, von der keine weiteren Daten bekannt wurden, das Recht auf Aussageverweigerung zu. Ein Interesse an der Strafverfolgung habe sie nicht, ließ sie wissen. Wie zu erfahren war, hatte ein Verlöbnis auch schon zu einem früheren Zeitpunkt bestanden, war aber wieder gelöst worden. Zur Urteilsverkündung war sie im Saal als Zuschauerin anwesend.

Aufgrund der Aussagen ihrer Mutter und ihrer Freundin konnte dem 19-Jährigen zumindest eine Tat nachgewiesen werden. Angeklagt waren zwei – eine im Dezember 2016 und eine im Januar dieses Jahres. Wie Gerichtssprecher Michael Steenbuck auf Nachfrage bestätigte, ist das Urteil rechtskräftig.