1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Radlerin fährt Rentnerin auf Gehweg um

Prozess Radlerin fährt Rentnerin auf Gehweg um

Nach einem Radunfall stand eine Stendalerin vor dem Amtsgericht.

Von Wolfgang Biermann 03.07.2018, 23:01

Stendal l Immer wieder sind im Stadtgebiet Radfahrer auf der falschen Radwegseite oder gar auf dem Fußweg unterwegs und gefährden sich und andere. Oft nur aus Bequemlichkeit, wie in diesem Fall, der in der Vorwoche vor dem Amtsgericht Stendal verhandelt wurde. Er endete mit einer Verfahrenseinstellung zu Lasten der Staatskasse.

Es ging um die Kollision zweier Radfahrerinnen am 30. Januar 2018 auf dem Gehweg im Alten Dorf in Stendal. Dabei wurde eine Rentnerin nicht unerheblich verletzt. Sie kam zu Fall, erlitt unter anderem einen Ellenbogenbruch sowie eine Kopfplatzwunde und musste sich eine Woche im Krankenhaus aufhalten.

Einer Frau Anfang 50, die mit ihrem Fahrrad auf dem Gehweg unterwegs war und den Crash verursacht hatte, warf die Anklage fahrlässige Körperverletzung vor. Die Straße sei ihr „zu holperig“, gab sie auf die Frage nach dem Grund der unerlaubten Gehwegbenutzung an. Dass nur wenige Meter weiter ein gut ausgebauter Radweg entlang der Linden in Richtung Stadtmitte führt, ließ sie unerwähnt.

Der Zusammenprall ereignete sich hinter einer für die Unfallverursacherin nicht einsehbaren Hausecke. Dort kommt es immer wieder zu ähnlich brenzlichen Situationen. Die Rentnerin kam aus dem Haus hinter besagter Ecke und schob ihr Zweirad. Sie habe gerade aufsteigen wollen, um den von der Angeklagten verschmähten Radweg zu benutzen, als „etwas dunkles Rotes“ um die Ecke bog und „gegen den Lenker knallte“. Beide Frauen kamen unter ihren Rädern zu liegen. Die Angeklagte wurde dabei nach eigenen Angaben selbst verletzt.

In der Anklage war von „hoher Geschwindigkeit“ die Rede, mit der sie unterwegs gewesen sein soll. Sie hätte „nicht das Empfinden gehabt“, wiegelte die Falschfahrerin ab. Es tue ihr leid, es sei nicht mit Absicht gewesen, gab sie an. Im Übrigen hätte sie schon auf Anfrage der Krankenkasse der Rentnerin Namen und Sitz ihrer Haftpflichtversicherung mitgeteilt. „Und, will die nicht zahlen?“, wollte Richterin Petra Ludwig vom Anwalt der Rentnerin wissen. Doch der wusste wie auch die Angeklagte keine Antwort.

Das Ganze sei eine „rein zivilrechtliche Angelegenheit“, waren sich Staatsanwältin und Richterin einig. Zwar wäre das grundsätzlich ein Fall von fahrlässiger Körperverletzung. Aber: „Das mögliche Verschulden dürfte gering sein“, befand Richterin Ludwig. Zu Beginn hatte sie schon den Antrag des Anwalts der Rentnerin abgewiesen, als Opferanwalt zugelassen zu werden. Das sei nur „besonderen Gründen zulässig“. Und die seien „hier nicht erkennbar“. Der Fall wird wohl vor dem Zivilrichter seine Fortsetzung finden.