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Prozess Sechs Monate Haft für Drogentäter

Ein 29-jähriger Stendaler muss wegen Drogenbesitz für sechs Monate in Haft. Er stand schon mehrfach vor Gericht.

Von Wolfgang Biermann 06.11.2018, 23:01

Stendal l Das Amtsgericht hat in dieser Woche einen Stendaler wegen Rauschgiftbesitz zu sechs Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte gewerbsmäßiges Handeltreiben angeklagt. Doch dafür fand das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Petra Ludwig keinen Anhalt.

Wohl habe man eine nicht geringe Menge unterschiedlicher Drogen bei dem 29-Jährigen gefunden sowie ein Notizbuch mit „kryptischen Notizen“ und für den Verkauf geeignetes Zubehör, nachweisen hätte man dem Angeklagten allerdings nicht, dass er damit gehandelt habe oder es wollte. Damit begründete Richterin Ludwig das milde Urteil, mit dem sie unter dem von Staatsanwalt (zehn Monate) und Verteidigerin (acht Monate) geforderten Strafmaß geblieben war.

Die Verteidigerin hatte für ihren Mandanten den Drogenbesitz eingeräumt, was allerdings aufgrund der Beweislage laut Gericht „sonnenklar“ war. Es hätte wohl bei ihm die Absicht gegeben, Drogen zu verkaufen, um seinen eigenen Drogenkonsum damit zu finanzieren. Getan hätte er es aber nicht. Das Notizbuch hätte mit der Anklage „nichts zu tun“. Laut Bundesgerichtshof-Urteil reiche „der nicht konkretisierte Wille zum Verkauf allein nicht aus für eine Verurteilung wegen Handeltreiben“, so die Verteidigerin.

Dabei stand zunächst auch bewaffnetes Handeltreiben mit Drogen im Raum. Wie Richterin Ludwig sagte, lautet die Mindeststrafe dafür fünf Jahre Gefängnis.

Die Polizei hatte den Angeklagten nämlich am frühen Abend des 11. Juli dieses Jahres in der Stendaler Nicolaistraße eher zufällig erwischt. Seinen Rucksack hatte er kurz zuvor, von den Beamten dabei beobachtet, in der Schönbeckstraße weggeworfen. Darin fanden sich nicht nur Amphetamine, Methamphetamine, Ecstasy-Pillen, Cannabis und Rauschpilze sowie eine Feinwaage, sondern auch Pfefferspray und ein Messer. Doch bei dem Messer handelte es sich nur um ein kleines, erlaubtes Taschenmesser.

Fragen blieben offen. So lebt der Angeklagte trotz eines Gesellenabschlusses in einem Handwerksberuf derzeit von einem 450-Euro-Minijob, konsumiert nach eigenen Angaben täglich aber Rauschgift für etwa 30 Euro. Er wolle von den Drogen los und eine Therapie machen, bekundete er vage. Darum bräuchte er auch den Job, sein Arbeitgeber sei bereit, ihn zu übernehmen.

Das Landgericht Stendal hatte ihn 2014 wegen Drogenhandels mit Waffen zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Die Strafe hat er zu zwei Dritteln abgesessen. Der Rest war bis Juni 2019 zur Bewährung ausgesetzt worden.

In der Bewährungszeit war er im Dezember vergangenen Jahres allerdings wegen Drogenbesitzes zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das aktuelle Urteil ist noch nicht rechtskräftig.