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Prozess Tochter der Lebensgefährtin missbraucht?

Weil er die Tochter seiner Lebensgefährtin missbraucht haben soll, ist ein 32-Jähriger in Stendal angeklagt.

Von Wolfgang Biermann 27.12.2019, 06:00

Stendal l Der Auftakt am Stendaler Landgericht in einem Prozess um mehrfachen Kindesmissbrauch durch einen 32-Jährigen in Stendal fand jüngst statt. Er soll die im März 2008 geborene Tochter seiner Lebensgefährtin, mit der er selbst zwei weitere Kinder hat, seit 2015 in unterschiedlicher Art und Weise in acht Fällen missbraucht haben.

Zu Beginn der Taten war das Mädchen laut Anklage sieben Jahre alt. Am 28. und 29. Juli 2019 soll es zum Analverkehr mit dem gerade mal elfjährigen Opfer gekommen sein. „Ich bedaure es sehr, ich schäme mich und gestehe alles, was in der Anklage steht.“ Unumwunden gab der 32-Jährige die ihm zur Last gelegten Taten zu. Er wolle sich therapieren lassen. „Ich will, dass meine Krankheit behandelt wird.“

In dem Prozess geht es vor allem um die Frage, ob er psychisch krank oder für sein verbrecherisches Tun voll verantwortlich ist. Im rechtlichen Sinne, ob er also schuldfähig ist oder nicht.

Das von ihm genannte Tatmotiv klingt ungeheuerlich: Weil die Kindesmutter keinen Sex mit ihm wollte, hätte er sich an ihr gerächt, indem er das Mädchen missbrauchte. Das hätte ihm eine Stimme so befohlen. „Ich konnte mich nicht beherrschen, weil die Stimme mir das befohlen hat.“ Er würde immer wieder Stimmen hören – eine „gute und eine böse“. Die „böse Stimme“ hätte zu ihm gesagt, wenn er sich nicht rächen würde, müsse er sich selbst töten. Nach der letzten Tat hatte er dem Mädchen zehn Euro zur Belohnung gegeben, gab er zu.

Mehrfach habe das Mädchen ihm bei den Taten zu verstehen gegeben, dass sie das nicht wolle. Er habe ihr gedroht, wenn sie der Mutter etwas erzähle, würde diese die Beziehung zu ihm beenden, und es käme die Polizei.

So kam es dann schließlich auch wirklich. Am 29. Juli hatte sich das Mädchen trotz seines Verbots ihrer Mutter offenbart. Die rief die Polizei, der Angeklagte wurde festgenommen und kam zunächst in U-Haft in die JVA Burg. Von dort wurde er im August in der geschlossenen Abteilung des psychiatrischen Krankenhauses Uchtspringe (Maßregelvollzug) untergebracht.

Dort wurde er von Prof. Jürgen-Helmut Mauthe Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie in Braunschweig auf mögliche Einschränkungen der Steuerungsfähigkeit untersucht. Zum Prozessauftakt wurde das Gutachten Professor Mauthes noch nicht erläutert. Es spricht aber vieles für eine Schuldfähigkeit des Angeklagten, weil dieser nach gut einem Monat von Uchtspringe wieder in die U-Haft in die JVA Burg verlegt wurde.

Durch sein Geständnis ersparte er dem Opfer zumindest die Aussage vor Gericht. Ihre auf Video aufgenommene Aussage wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit angeschaut.