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Prozessauftakt Brutaler Schläger oder Opfer?

Ein Trio aus dem Tangerhütter Raum soll einen 37-Jährigen brutal zusammengeschlagen haben und steht jetzt deshalb vor Gericht.

Von Wolfgang Biermann 08.06.2016, 16:55

Stendal l Drei Männer aus der Region Tangerhütte – 24, 26 und 28 Jahre alt – sollen am Abend des 28. Dezember 2014 einen 37-Jährigen in einem Ortsteil von Tangerhütte wechselseitig brutal geschlagen und ihm zudem Stichwunden zugefügt haben. Dabei soll es um Schulden gegangen sein, die der 37-Jährige bei dem als Haupttäter geltenden 28-Jährigen hatte. Das Trio steht wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht. Bei dem Geschehen war laut Anklage die Hauseingangstür des Mehrfamilienhauses beschädigt und die Wohnung des Opfers verwüstet worden. Beim Prozessauftakt räumte der 28-Jährige wohl Schläge ein, widersprach aber einer gemeinsamen Attacke. Zusammen mit den Mitangeklagten hätte er an jenem Tag kräftig dem Alkohol in Form von Bier und „Pfeffi“ zugesprochen.

Auf den 37-Jährigen hatte er offenbar einen Rochus. Der sei mal sein Kumpel gewesen. Vor Jahren hätte er ihm 180 Euro geliehen. Seitdem hätte der Ex-Kumpel seine Nähe gemieden und nicht auf Rückzahlungsforderungen reagiert. An jenem Abend sei ihm in den Sinn gekommen, sich nach der Schuldenbegleichung zu erkundigen, so der 28-Jährige. Ein anderer Kumpel, keiner der beiden

Mitangeklagten, hätte ihn gefahren. Er will bei dem Schuldner geklingelt und unvermittelt von diesem eine Bierflasche ins Gesicht bekommen haben. Daraufhin hätte sich eine Prügelei zwischen beiden entwickelt. Er hätte aber weder ein Messer noch einen anderen scharfen Gegenstand eingesetzt. Die Mitangeklagten seien nicht dabei gewesen. Diese gaben an, aus Sorge um ihren Freund hinter ihm hergefahren zu sein. Im Haus oder gar in der Wohnung des Opfers seien sie nicht gewesen.

Die Spurenlage belastet zumindest den 24-Jährigen. Laut Gutachten wurden an seiner Kleidung sowohl Blutanhaftungen des Opfers als auch von ihm selbst gefunden. Das erklärte er damit, dass der Hauptangeklagte neben ihm auf der Rückbank des Autos gesessen habe, als man zusammen nach Hause gefahren sei. Der 28-Jährige hätte selbst geblutet und könnte Blut des Opfers an seiner Kleidung gehabt haben. Die Verletzungen, die das Opfer erlitt und die stationär behandelt werden mussten, erklärte der 28-Jährige damit, dass sich der 37-Jährige diese an den Scherben zerbrochener Bierflaschen zugezogen haben könnte. Das Opfer selbst vermochte sich als Zeuge nach 17 Monaten nicht mehr detailliert an den Tatabend zu erinnern, sagte aber, dass zumindest zwei der Angeklagten auf ihn eingeschlagen haben. Der Dritte hätte mit einem Elektroschocker gedroht. Nach einem weiteren Prozesstag wird am 23. Juni das Urteil erwartet.