Nach Königreich-Deutschland-Verbot Reichsbürgerladen Tangermünde - Betreiber muss massig Bußgeld zahlen
Nach dem Verbot des Königreichs Deutschland: Was macht der Inhaber des ehemaligen Geschäfts „Kieken und Koofen“ in Tangermünde? Welche Forderungen die Stadt erhebt.

Tangermünde/Stendal - „Liebe, friedliche Menschen, eine Hippie-Kommune.“ So schätzte vor zwei Jahren ein Landwirt aus dem Kreis Stendal die Reichsbürgervereinigung „Königreich Deutschland“ ein. Seit dem 13. Mai 2025 ist das Fantasiekönigreich von Gründer Peter Fitzek offiziell verboten. Doch was ist mit dem Geschäft „Kieken und Koofen“ in Tangermünde?
Der Laden verstand sich als „ein Geschäft im Königreich Deutschland“, wie es auf der Internetseite hieß. Wer es betrat, wurde „temporär Staatsangehöriger des Gemeinwohlstaates KRD“ (Königreich Deutschland).
Laden in Tangermünde offiziell geschlossen
Dieses Königreich ist nun nach dem von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) verhängten Verbot Geschichte. Und auch in der Kaiserstadt Tangermünde gibt es keine ständige Vertretung des Königreichs mehr. „Der Laden ‚Kieken und Koofen‘ in Tangermünde wurde bereits vor einiger Zeit offiziell geschlossen und existiert nicht mehr“, teilt das Polizeirevier Stendal auf Anfrage mit.
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Bürgermeister unflätig beschimpft
Offiziell hätte es ohnehin nie betrieben werden dürfen, denn es fehlte die Gewerbeanmeldung. „Wir hatten einige Male mit dem Betreiber zu tun“, sagt Bürgermeister Steffen Schilm (parteilos). „Beim letzten Mal hat er mich am Telefon so unflätig beschimpft, dass ich das Gespräch beendet habe und die normalen Verwaltungsvorgänge ihren Lauf genommen haben“.
Bußgeld bis zu 10.000 Euro angedroht
Und das bedeutete vor allem das Verhängen von Bußgeld. Das hätte in der letzten Eskalationsstufe bereits bei 10.000 Euro gelegen, doch da habe der Mann hinter „Kieken und Koofen“ das Ende seines unternehmerischen Wirkens im Königreich Deutschland kundgetan. Seine Schulden bei der Stadt hat er nicht beglichen.
Persönliche Dokumente abgegeben
„560 Euro aus Bußgeldverfahren sind offen“, sagt der Bürgermeister. Doch damit nicht genug. Der Mann sei eines Tages ins Meldeamt gekommen und habe seine Personaldokumente „zurückgegeben“. „Ihm wurde gesagt, dass die Stadt seine Dokumente gern für ihn verwahrt, allerdings gegen eine Aufbewahrungsgebühr“, sagt Steffen Schilm. Ausweise und Urkunden liegen noch immer bei der Stadt. Die Gebührenuhr tickt weiter und steht jetzt bei 860 Euro.

Internetseite ist noch aktiv
Wo der Betreiber jetzt ist, entzieht sich der Kenntnis von Stadt und Polizei. Ganz untergegangen scheint der „königliche“ Laden noch nicht zu sein. Eine Internetseite heißt Interessenten noch immer willkommen, aber erst nach Eingabe eines Passwortes. Das gibt es aber nur per E-Mail oder nach einem persönlichen Gespräch mit Staatsangehörigen – also Reichsbürgern, die jetzt in der Illegalität leben.