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Silvester Wo in Stendal das Böllern verboten ist

Die Polizei wird in Stendal an Silvester verstärkt kontrollieren.

Von Antonius Wollmann 31.12.2020, 02:00

Stendal l Die Polizei wird ihre Präsenz in Stendal am heutigen Silvester-Tag noch einmal deutlich erhöhen. Das kündigte Danilo Weiser, Pressesprecher des Innenministeriums, auf Anfrage der Volksstimme an.

Trotz der starken Einschränkungen aufgrund der geltenden Eindämmungs- und Quarantäneverordnung sei damit zu rechnen, dass sich zum Jahreswechsel Menschen in größerer Zahl als üblich in der Öffentlichkeit bewegen und vermehrt Alkohol trinken, begründet Weiser die Maßnahme. Vor allem der Genuss alkoholischer Getränke könnte eine enthemmende Wirkung hervorrufen, in deren Folge die Menschen die geltenden Vorschriften verletzen. Der Schwerpunkt der polizeilichen Maßnahmen liege auf der Gefahrenabwehr im Sinne des Infektionsschutzes, teil der Pressesprecher des Innenministeriums mit.

Wer auf seinem Privatgrundstück Pyrotechnik zündet, muss indes nicht mit einem Bußgeld rechnen. In der Öffentlichkeit sieht das ein wenig anders aus. Der Landkreis hat per Rechtsverordnung geregelt, dass pyrotechnische Gegenstände, die sich bereits im Besitz der Bürger befinden, am 31. Dezember und 1. Januar auf sieben öffentlichen Plätzen nicht abgefeuert werden dürfen. Das sind der Winckelmannplatz, der Mönchkirchhof, der Sperlingsberg, der August-Bebel-Park, der Marktplatz und die Freifläche zwischen Altmark-Forum und der Adolph-Menzel-Straße.

Auch in anderen Orten sind Straßen und Plätze ausgewiesen, an denen das Neujahrsfeuerwerk untersagt ist, um größere Menschenansammlungen zu vermeiden.