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Sparkassenskandal Offensive gegen Staatsanwältin

Die strafrechtliche Verfolgung von Stendals Ex-Sparkassenchef Dieter Burmeister soll wieder aufgenommen werden.

04.12.2017, 23:01

Stendal l 16 Seiten ist die Beschwerde stark, die eine Berliner Kanzlei im Auftrag des Sparkassen-Verwaltungsrates erstellt hat. Sie wurde am Montagnachmittag in dem Gremium behandelt und soll mit einzelnen Ergänzungen in Kürze an die Magdeburger Staatsanwaltschaft abgeschickt werden.

Diese Seiten haben es in sich: Zusammengefasst werfen die Sparkassen-Anwälte der Abteilung Wirtschaftskriminalität der Magdeburger Staatsanwaltschaft nicht nur eine falsche Einstufung der Vorwürfe gegen Burmeister vor, sondern auch einen mangelnden Elan bei den Ermittlungen. Die Strafverfolgungsbehörde in der Landeshauptstadt hatte das Verfahren im September eingestelt.

So hätten die Strafermittler kaum Zeugen befragt und eine Vielzahl an Seiten aus den umfangreichen Sitzungsprotokollen und Unterlagen aus den Zivilprozessen gegen Burmeister vor dem Stendaler Landgericht lediglich abgeheftet.

Nicht nur das: Der Inhalt der fast 80 Aktenordner, die im Keller der Magdeburger Staatsanwaltschaft – „versehentlich“, wie es hieß – geschreddert wurden, habe die Staatsanwaltschaft gar nicht mehr interessiert. Obwohl das Kreditinstitut diese nahezu vollständig rekonstruieren konnte.

Besonders im Fokus steht der fast 80.000 Euro teure und im Frühjahr 2009 fertig gestellte Weinkeller, den Burmeister heimlich in den Katakomben der Hauptstelle des Kreditinstituts an der Arneburger Straße erstellen ließ. Hier geht die Staatsanwaltschaft von einer Verjährung aus, da die Existenz erst im Laufe des Jahres 2014 angezeigt worden sei.

Dieser Darstellung wird in der Beschwerde entschieden widersprochen. Die Strafanzeige des Verwaltungsrates vom Oktober 2013 enthalte bereits den Weinkeller – somit sei auch keine Verjährung eingetreten. Ohnehin hätten die Strafermittler da aus eigenem Antrieb aktiv werden müssen, nachdem Medien landesweit über diese Verschwendung von Sparkassen-Vermögen berichtet hatten, heißt es weiter.

Auch bei der Dienstwagen-Affäre widerspricht die Verwaltungsrats-Beschwerde der Argumentation der zuständigen Staatsanwältin. Diese habe einen Wechsel im Zwölf-Monats-Rhythmus für angemessen erachtet – entgegen aller einschlägigen Expertisen.

Die Staatsanwaltschaft habe zwar zu den Dienstwagen, die mit hohem Wertverlust verkauft worden sind, einige Zeugen befragt. Jedoch nur halbherzig, wie die Beschwerde rügt. Dem Verdacht, dass hier ein Geflecht mit einzelnen Autohändlern gebildet worden sein könnte, seien die Strafermittler erst gar nicht nachgegangen.

Landrat Carsten Wulfänger (CDU) und Sparkassen-Vorstandsvorsitzender Jörg Achereiner gehen in allen drei Bereichen von einem „hinreichenden Tatverdacht wegen Untreue“ aus, der „auch nicht verjährt“ sei. Der Landrat hatte sich sogar für eine Offenlegung des Schreibens der Staatsanwaltschaft einschließlich der Beschwerde mit Begründung der Kreissparkasse ausgesprochen, „da die Gesamtbetrachtung ein objektives Bild des Verfahrensstandes darstellen wird und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollte“. Dazu wird es jedoch nicht kommen. Die Juristen rieten davon ab, so lange das Verfahren nicht beendet ist. Zudem müssten die Persönlichkeitsrechte einzelner Beteiligter beachtet werden.

Der Verwaltungsrat will nicht nur gegen die Einstellung des Burmeister-Verfahrens Beschwerde einlegen. Das Gremium beschloss, auch die Einstellung der Verfahren gegen einen ehemaligen Sparkassen-Abteilungsleiter und einen Stendaler Bauunternehmer anzugreifen.

Über die Beschwerden muss dann der Generalstaatsanwalt in Naumburg entscheiden. Sollte dieser die Einstellung bestätigen, kann der Sparkassen-Verwaltungsrat als letzten Schritt ein Klageerzwingungsverfahren einleiten.