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Stadtrat Stendal Verhandlung erst nach Bundestagswahl

Sachsen-Anhalts Oberverwaltungsgericht wird erst nach der Bundestagswahl über den Einspruch des Stendaler Stadtrates verhandeln.

13.09.2017, 01:00

Magdeburg l Seit mehreren Monaten steht der Termin fest, doch in dieser Woche folgte die Abladung an die Parteien: Sachsen-Anhalts Oberverwaltungsgericht (OVG) wird nicht wie geplant am 19. September den Einspruch des Stadtrates gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Magdeburg verhandeln. Das hatte im ­April 2016 die Wiederholung der Stadtratswahl vom Juni 2015 wegen Formfehlern bei der Aufstellung der Kandidatenliste der FDP für ungültig erklärt.

Im Juni hatte – nach mehr als einem Jahr – der Vierte Senat des OVG die Verhandlung auf fünf Tage vor der Bundestagswahl festgelegt. Die Verlegung auf den 17. Oktober begründete OVG-Sprecher Lars Bechler jetzt mit einem Schreiben des FDP-Stadtrates Marcus Faber und dessen Arbeitgeber. Faber sei an dem Tag als Referent auf einer Veranstaltung für den Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA) in Stuttgart unabkömmlich, so Bechler.

Der Vize-Landesvorsitzende und Bundestagskandidat der FDP ist für das Verfahren jedoch persönlich geladen. Fabers Erscheinen sei „zwingend“, betonte Bechler: So geht es auch darum, ob der Liberale im Juni 2015 als Stadtrat überhaupt wählbar war oder seinen Lebensmittelpunkt nicht vielmehr in Berlin hatte.

Das Verwaltunsgsgericht hatte diese Frage gar nicht behandelt, da es zuvor bereits zu der Überzeugung gelangt war, dass die Wahl der FDP-Kandidaten nicht nach den Grundsätzen der geheimen Wahl erfolgt sei. Der eigentliche Kernpunkt der Klage des Stendalers Tom Klein war indes ein anderer: Die FDP-Liste war in weiten Teilen zugelassen worden, obwohl sie nachträglich verändert worden war: Im kleinen Kreis hatte die Stendaler FDP-Spitze einen vergessenen Kandidaten noch auf die Liste gesetzt und diese eidesstattlich als gewählt deklariert.

In einem ähnlich gelagerten Fall zur Bundestagswahl hat jetzt der Bundesausschuss deswegen die komplette sächsische Landesliste „Deutschen Mitte“ für ungültig erklärt.