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Stendaler Klinik Krankenbesuch nur mit Formular

Die Kliniken in Stendal, Seehausen, Havelberg erlauben wieder Patientenbesuche. Es gelten jedoch strenge Regeln.

Von Nora Knappe 30.05.2020, 01:01

Stendal/Seehausen/Havelberg l Paragraph 9 der „6. Sars-CoV-2-Eindämmungsverordnung“ für Sachsen-Anhalt ist wichtig für alle, die wissen wollen, wie die Besuchsrechte für Krankenhäuser sowie Pflege- und Behinderteneinrichtungen geregelt sind. Daraus ergibt sich seit 28. Mai die Möglichkeit für Patienten, einmal täglich für eine Stunde Besuch zu bekommen. Allerdings haben die Einrichtungen auch das Recht, „im Rahmen einer Gefährdungsabschätzung“ diese Besuchsregelung zu erweitern, einzuschränken oder gar ein Besuchsverbot festzulegen. Wie handhaben das nun die Krankenhäuser der Ostaltmark?

Wie es in der Verordnung steht, so gilt es ab sofort im Stendaler Johanniter-Krankenhaus: Pro Patient ein Besucher (ab 16 Jahren) für maximal eine Stunde am Tag. Aber es gelten eben wichtige Verhaltensregeln sowie Sicherheits- und Hygie­nemaßnahmen. „Zum Schutz der Patienten sind strenge Hygiene-Regeln dringend einzuhalten“, betont Kranken­hausdirektor Michael Schmidt. „Die Besucher sind angehalten, das Krankenhaus ausschließlich über den Haupteingang zu betreten und hier ein Anmeldeformular auszufüllen.“ Die Vordrucke sind gut sichtbar gleich im Foyer ausgelegt.

Darauf finden sich auch die Hygieneregeln: Auf direkten Körperkontakt etwa bei Begrüßung und Verabschiedung sollte dringend verzichtet werden. Der Kontakt zu anderen Patienten und Besuchern ist unbedingt zu vermeiden. Im Krankenhaus muss ein neuer Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Die Hände müssen regelmäßig desinfiziert werden. Wer Fieber, Halsschmerzen, eine Atemwegsinfektion oder ähnliche Beschwerden hat, darf das Krankenhaus als Besucher nicht betreten.

„Der Dokumentationsbogen verbleibt im Johanniter-Krankenhaus und wird gemäß den Bestimmungen der sechsten Eindämmungsverordnung nach spätestens zwei Monaten vernichtet“, erläutert Pressesprecherin Claudia Klupsch.

Seit 28. Mai sind im Agaplesion-Diakonie-Krankenhaus Seehausen Besuche wieder möglich, aber nur zwischen 15 und 18 Uhr, und auch hier gilt: nur ein Besucher pro Patient und Tag für maximal eine Stunde. „Besucher müssen sich vorher registrieren, das Mindestalter beträgt 16 Jahre, sie müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen und auf ausreichende Händedesinfektion achten“, erklärt Pressesprecherin Diana Scholz. Im Haus ist der Mindestabstand von 1,50 Meter zum Besuchten und zu anderen Menschen einzuhalten. Besucher dürfen zudem keine akuten Atemwegserkrankungen haben und nicht unter behördlicher Quarantäne stehen.

Auch im Havelberger KMG-Klinikum sind Besuche wieder möglich. Nach den Bestimmungen der Eindämmungsverordnung ebenfalls für eine Stunde pro Tag pro Patient, dazu muss sich jeder Besucher in eine Liste eintragen. Und es besteht Maskenpflicht. „Wer keine dabei hat, bekommt an der Rezeption eine ausgehändigt“, erklärt Geschäftsführer Ingo Engelmeyer. Auch schon vor der jetzigen Lockerung sei es im Havelberger Klinikum möglich gewesen, Patienten zu besuchen: in Ausnahme- oder Notfällen.

Und entgegen manchem Gemunkel gebe es im Havelberger Klinikum, für das es Schließungspläne gibt, derzeit durchaus noch Patienten, bekräftigt Engelmeyer. Die Ärzte und Schwestern arbeiteten nicht im leeren Haus.