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Überwachung Kameras am Mönchskirchhof

Videokameras am Mönchskirchhof in Stendal beschäftigten kürzlich den Haupt- und Personalausschuss der Rolandstadt.

Von Volker Langner 24.01.2017, 00:01

Stendal l Videokameras der Privaten Sekundarschule am Stendaler Mönchskirchhof würden auch den öffentlichen Raum überwachen. Das könne doch wohl nicht sein. Gleichermaßen feststellend und fragend, berichtete Stadtrat Reiner Instenberg (SPD) davon während der jüngsten Haupt- und Personalausschusssitzung. Seiner Ansicht nach würden auch die Besucher der Stadtbibliothek gefilmt. Oberbürgermeister Klaus Schmotz (CDU) sagte eine Prüfung zu.

Stadtrat Henning Richter-Mendau (CDU) gab sich als ein Nutzer der Bibliothek zu erkennen und sagte, er habe kein Problem damit, dort von einer Videokamera aufgenommen zu werden und nichts zu verbergen. Instenberg erhob Einspruch: Das mag so sein, wenn Richter-Mendau allein die Bibliothek aufsuche, habe er allerdings eine Frau an der Hand, die nicht seine Ehefrau sei, dann habe er wohl doch ein Problem.

Im Ausschuss wurde der kurze Dialog zumeist amüsiert aufgenommen. Irritiert reagierte hingegen Peter Scholz. „Ich verstehe nicht, warum so eine Anfrage in einem Ausschuss gestellt wird, statt einfach bei uns in der Schule anzurufen“, wunderte sich der Leiter der Privaten Sekundarschule.

Die Videoanlage habe mit der Schule nichts zu tun, versicherte Scholz im Volksstimme-Gespräch. „Die Videoanlage hat ein Privatmann an seinem Haus angebracht, wahrscheinlich um sein Gelände zu überwachen.“

Grundsätzlich, sagte Scholz, ist eine Videoüberwachung auch eine Option für Schulen. Schließlich gebe es immer mal wieder Vandalismus. „Unsere ehemalige Mauer war doch ständig besprüht“, nannte er ein Beispiel. Derzeit gebe es aber keine solchen Probleme, auch nicht, dass Unbefugte das Schulgelände betreten. „Die Umzäunung und unsere Alarmanlage reichen of- fensichtlich als Abschreckung“, hat Scholz bislang festgestellt.

Doch zurück zur Videoanlage am Mönchskirchhof. „Aufnahmen aus dem öffentlichen Raum sind nur unter ganz beschränkten Bedingungen möglich“, erklärt Stadtsprecher Klaus Ortmann auf Volksstimme-Nachfrage.

Laut Bundesdatenschutzgesetz, Paragraph 6, ist die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) nur zulässig, soweit sie zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen, zur Wahrnehmung des Hausrechts oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.

Nach der Instenberg-Anfrage hat sich die Verwaltung der Angelegenheit angenommen – um die Anfrage zu beantworten. Maßnahmen wird die Stadt aber nicht ergreifen, weil eine Videoüberwachung und mögliche Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz schlicht und ergreifend nicht in ihre Zuständigkeit fallen. Wer dagegen vorgehen möchte, so Ortmann, müsse den zivilrechtlichen Wege beschreiten.