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Rüge Presserat Unbearbeitete Pressemitteilung

Die Veröffentlichung einer unbearbeiteten Pressemitteilung wurde nicht hinreichend gekennzeichnet, daher wurde Volksstimme.de gerügt.

17.08.2020, 12:34

Stendal l Wegen eines schweren Verstoßes gegen das Gebot zur Wahrhaftigkeit nach Ziffer 1 des Pressekodex wurde die Online-Ausgabe der VOLKSSTIMME gerügt.

Das Portal hatte eine Pressemitteilung eines Krankenhauses veröffentlicht und dem Presserat gegenüber erläutert, solche Veröffentlichungen erfolgten üblicherweise unter dem Kürzel „vs".

Der Beschwerdeausschuss stellte fest, dass dies keine für den Leser transparente hinreichende Kennzeichnung gemäß Richtlinie 1.3 des Pressekodex darstellt.