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Urteil Attacke gegen Syrer mit Bewährung geahndet

Im Prozees um die Attacke gegen einen Syrer vor der Stendaler Moschee sind die Urteile gesprochen: Bewährung für beide Täter.

Von Wolfgang Biermann 24.10.2019, 02:00

Stendal l Wie die Volksstimme auf Nachfrage erfuhr, hat die Berufungskammer am Landgericht Stendal bereits am 19. September ein Urteil von einiger Brisanz gesprochen. Dabei ging es um eine Attacke gegen einen Syrer vor der Moschee in Stendal Stadtsee.

Zwei in Magdeburg lebende Männer, 47 und 42 Jahre alt, wurden wegen gefährlicher Körperverletzung zu jeweils 15 Monaten Gefängnis verurteilt. Die Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Beide müssen zudem je 1000 Euro an das Opfer zahlen.

Dem Urteil vorausgegangen war eine sogenannte Verständigung – auch Deal genannt – zwischen Verteidigern, Staatsanwalt und Gericht: Geständnis gegen Bewährungsstrafe. Es drohe Strafverschärfung, sollten sich die Vorwürfe erhärten, stellten Gericht und Staatsanwaltschaft in Aussicht.

So gestanden der 47-jährige Deutsche mit libanesischen Wurzeln, zugleich Vize-Vorsitzender der Islamischen Gemeinde Magdeburg, und der in Syrien geborene 42-jährige Palästinenser, am 1. Juni 2017 gegen 12 Uhr mit einem Mittäter einen in Stendal lebenden Syrer (32) in der Nähe der Moschee in Stadtsee abgepasst und „rollkommandoartig“ attackiert zu haben.

Vom Amtsgericht waren beide im Mai 2018 zu je 15 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Dagegen legten sie, aber auch die Staatsanwaltschaft Stendal Berufung ein.

Der erste Prozessanlauf vor der Berufungskammer platzte wegen Erkrankung des Richters. Am 22. August erfolgte der zweite Anlauf.

Bei der Attacke soll es nicht um Glaubensfragen gegangen sein, gaben die Angeklagten an. Sie hätten allein gehandelt und bestritten eine in der Anklage fixierte Anstiftung durch die Islamische Gemeinde Stendal.

So blieb offen, ob etwa ein unbequemer Kritiker gemaßregelt werden sollte. Oder ob es sich bei dem Opfer um einen der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) Nahestehenden handelte, wie es 2018 von Seiten der Islamischen Gemeinden Magdeburg und Stendal vor dem Amtsgericht hieß.

Vordergründig ging es um einen Streit um 1500 Euro, die der Syrer dem Vorsitzenden der Islamischen Gemeinde Stendal für die illegale Einschleusung von Verwandten aus Saudi Arabien gegeben haben will. Nachdem die Verwandten nicht einreisen durften, habe er das Geld zurückgefordert, aber nicht erhalten.

Der dritte Täter konnte inzwischen ermittelt werden. Ob und wann ihm der Prozess gemacht wird, vermochte Thomas Kramer, Sprecher der Staatsanwaltschaft, nicht zu sagen. In einem Prozess am Amtsgericht ging es im Juli um Morddrohungen gegen den selben Syrer. Das diesbezügliche Verfahren gegen den Vorsitzenden der Islamischen Gemeinde Magdeburg wurde gegen Zahlung von 2000 Euro eingestellt.