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Bewährung Mit SS-Parole auf T-Shirt in Moschee

Das Tragen eines T-Shirts mit einer SS-Parole darauf brachte einem 30-jährigen Tangermünder eine zweijährige Bewährungsstrafe ein.

Von Wolfgang Biermann 22.11.2018, 13:31

Stendal l Weil er öffentlich ein T-Shirt mit der Aufschrift „Meine Ehre heißt Treue“ trug, ist ein bislang nicht vorbestrafter 30-Jähriger aus Tangermünde im dritten Prozessanlauf überraschend schon am zweiten von drei geplanten Verhandlungstagen vom Amtsgericht Stendal wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Einbeziehung einer Strafe wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Das erfuhr die Volksstimme auf Nachfrage von Gerichtssprecher Michael Steenbuck. Wie schon mehrfach in dieser Sache berichtet, handelt es sich bei dem T-Shirt-Spruch um eine SS-Parole aus der NS-Zeit. Deren öffentliche Zurschaustellung ist verboten. Das Gericht nahm es dem Angeklagten nicht ab, dass er das in und vor der Moschee der Islamischen Gemeinde Stendal am 3. September beim vorjährigen sogenannten Opferfest getragene T-Shirt erst tags zuvor auf dem Havelberger Pferdemarkt erworben hatte, ohne von der Bedeutung der Aufschrift gewusst zu haben.

 Das Gericht hielt es zudem für erwiesen, dass der 30-Jährige gemeinsam mit einem 47-jährigen Tangermünder in der Kaiserstadt am 19. Januar dieses Jahres einen Mann wegen angeblicher Schulden brutal attackierte. Es bildete eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten und einer Woche und setzte die Haftstrafe für zwei Jahre zu Bewährung aus. Vom Vorwurf am 3. September vorigen Jahres auf einem auf Facebook publizierten Foto den sogenannten Hitlergruß entboten zu haben, wurde er freigesprochen. Das Foto sei auf einer privaten Gartenparty entstanden und von einem ihm nicht erinnerlichen Mann ins Netz gestellt worden, behauptete der Angeklagte.Außerdem hätte es keinen „Hitlergruß“ gegeben. Er hätte nur einem Kumpel den Arm auf die Schulter gelegt und sei ins Straucheln geraten.

Bewährung bekam auch der 47-Jährige für die Attacke in Tangermünde. Seine Strafe fiel mit acht Monaten höher aus, weil er vorbestraft ist. Gegen das aktuelle Urteil hat der 47-Jährige sofort Berufung eingelegt. Der 30-Jährige wird wohl folgen. Obgleich nicht vorbestraft, ist er Polizei und Justiz kein Unbekannter.

So wurde er mit der als Familienfest deklarierten und von einem dem rechten Spektrum zugerechneten Verein „Thügida – wir lieben Sachsen e.V.“ in Tangermünde organisierten Veranstaltung am 19. August vorigen Jahres in Verbindung gebracht. Dabei soll für Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß eine Gedenkminute abgehalten worden sein. Ein der Volksverhetzung angeklagter Fischbecker war wie berichtet im Juni nach dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ vom Amtsgericht freigesprochen worden.