1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Nebenbuhler mit "Stock" attackiert

Urteil Nebenbuhler mit "Stock" attackiert

Ein gerichtsbekannter Osterburger bekam Bewährung, nachdem er einen Nebenbuhler mit einem Stock attackiert hatte.

Von Wolfgang Biermann 17.02.2020, 23:01

Stendal l Sehr zähflüssig gestaltete sich jüngst am Amtsgericht ein Prozess um gefährliche Körperverletzung. Dessen angeklagt war ein einschlägig vorbestrafter Osterburger (34). Dieser lieferte mit dem Opfer und zwei weiteren Zeugen jeweils eine andere Version vom Tatgeschehen ab. Am Ende wurde der 34-Jährige wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung im minderschweren Fall zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt, die das Gericht für drei Jahre zur Bewährung aussetzte. Außerdem muss der Angeklagte 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.

Fünf Monate hat er dafür Zeit. Die Frist begann mit dem Prozessende. Denn, obwohl er zum Prozessauftakt die angeklagte Stock-Attacke auf einen vermeintlichen Nebenbuhler geleugnet hatte, nahm er das Urteil sofort an.

Es ging um eine Beziehungsgeschichte, so viel war klar. Nicht so klar war jedoch, worum es konkret ging. Denn sowohl der 35-jährige Geschädigte, der mit der Freundin des Angeklagten ein gemeinsames Kind hat, als auch die 33-jährige Freundin gaben recht wirr klingende Erklärungen ab. Und so stützten sich Staatsanwalt und Gericht vor allem auf die Aussage eines neutralen Zeugen, der mit dem Opfer befreundet und mit dem Angeklagten zumindest gut bekannt ist. Er trat am späten Abend des 28. September vorigen Jahres als Schlichter auf, hielt die beiden Streithähne auf Distanz und alarmier- te die Polizei.

Kurz nach der Tat stellten die Beamten beim Angeklagten einen Atemalkoholwert von 2,76 Promille fest und beim Opfer immerhin noch 0,78 Promille. Tatort war der Eingangsbereich eines Mehrfamilienhauses in Osterburg, in dem die Freundin des Angeklagten zusammen mit dem Kind (6) ihres Ex-Freundes wohnt. Dieser wollte nach eigenen Angaben am Tatabend sein Kind sehen und besuchte darum die 33-Jährige, die gerade mit ihrem aktuellen Freund, dem Angeklagten, telefonierte.

Der Kindesvater sagte ins Telefon, dass er jetzt „Sex mit seiner Ex“ hätte, was den Angeklagten am anderen Ende der Telefonleitung offenbar auf die Palme brachte. Er machte sich auf zur Wohnung der Freundin, die gerade ihren Ex aus der Wohnung warf. Vor dem Haus trafen die Kontrahenten aufeinander, wobei sich der Angeklagte sehr aggressiv zeigte. Er hatte eine Art Stock dabei, den er gefunden haben wollte.

Dieser Stock wurde sowohl vom Opfer als auch vom unbeteiligten Zeugen als Baseballschläger beschrieben, was der Angeklagte aber vehement bestritt. Die Polizei hatte als Beweismittel am Tatort nur ein abgebrochenes Teilstück gefunden. Getroffen hatte der Angeklagte das Opfer mit dem Stock nicht, sondern ihn nur geschubst. Infolgedessen ging der 35-Jährige zu Boden und zog sich starke Schmerzen zu.