1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Zukunft des Sperlingsbergs ist offen

Urteil Zukunft des Sperlingsbergs ist offen

Das Magdeburger Verwaltungsgericht hat den Beschluss des Stadtrats gekippt, den Sperlingsberg in eine Fußgängerzone umzuwidmen.

Von Antonius Wollmann 23.07.2019, 01:01

Stendal l Der schier endlosen Diskussion um die Ausgestaltung des Stendaler Sperlingsbergs droht eine Fortsetzung. Und zwar in einem nicht unerheblichen Maße. Anfang Mai hat die Hansestadt Stendal vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg eine Niederlage eingesteckt. Die Umwidmung des Sperlingsbergs in eine Fußgängerzone ist laut der Auffassung des Gerichts nicht rechtmäßig. Gegen den Beschluss des Stadtrates vom April 2016 hatte eine Anliegerin geklagt, nachdem sie mit einem Widerspruch bei der Stadt gescheitert war. Die Klägerin ist Besitzerin eines Grundstücks am Sperlingsberg mit einer Gewerbeimmobilie sowie vier Wohnungen, zu denen Stellplätze und Garagen gehören.

Der Stadtrat hatte die Änderung des Status des Platzes vor drei Jahren beschlossen, um das wilde Parken endgültig zu unterbinden. Im Oktober 2015 hatte das Gremium ein Parkverbot erlassen und war damit dem Ergebnis einer Bürgerbefragung gefolgt, die am 21. Juni 2015 parallel zur Stadtratswahl stattgefunden hatte. 53,3 Prozent der Befragten stimmten damals gegen das Parken.

Als verkehrsberuhigter Bereich konnte der Sperlingsberg dennoch befahren werden, das Problem der wilden Parker war deshalb nicht aus der Welt. Mit der Umwidmung sollte der Platz für Kraftfahrzeuge mit Ausnahme des Lieferverkehrs im Zeitraum von 22 bis 11 Uhr tabu sein. Für Anlieger waren Ausnahmeregelungen vorgesehen. Wegen des laufen Verfahrens trat die Regelung bislang aber nicht in Kraft.

Offiziell begründete die Stadt die Umwidmung mit einer Verbesserung der Aufenthaltsqualität und der Sicherheit der Fußgänger. Eine Fußgängerzone fördere ferner das geschäftliche, kulturelle und gesellige Leben in der Innenstadt. Darüber hinaus würde die Maßnahme Straßenschäden verhindern.

In ihrem Widerspruch argumentierte die Klägerin, dass sie sowohl für ihre Gewerbe als auch für ihre Mieter auf eine Grundstückszufahrt angewiesen sei. Eine verbindliche Aussage der Stadt dazu, wie ihr die Zufahrt rechtssicher als Ausnahmegenehmigung garantiert werden solle, fehle ihr ebenfalls. Die Umwidmung in eine Fußgängerzone sei ohnehin nicht mehr von Nöten, weil die ursprüngliche Zielsetzung mit dem Erlass des Parkverbots bereits erreicht sei.

Am 7. Mai trafen sich die beiden Parteien schließlich zur mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Magdeburg. Die Stadt Stendal drang dabei mit ihren Argumenten nicht durch. Im Gegenteil, in sämtlich Punkten entschieden die zuständigen Richter im Sinne der Klägerin.

Als Knackpunkt kristallisierte sich der Lieferverkehr heraus. Das Gericht trug massive verwaltungsrechtliche Bedenken gegen die städtische Regelung hervor. So bleibe unklar, zu welchen Zeiten der Lieferfahrzeuge zugelassen werden, heißt es im Urteil, das der Volksstimme vorliegt.

Die Bedenken des Gerichts gingen jedoch weit über diese Frage hinaus. Die aufs Allgemeinwohl abzielende Begründungen – die Verbesserung der Aufenthaltsqualität – fielen genauso durch. Die Reduzierung der Abgas- und Lärmbelästigung sei bereits mit der Einrichtung der Parkverbotszone erreicht worden. Davon abgesehen hätten sich keine Anwohner über zu hohe Lautstärke beschwert.

Auch den Schutz der Straßenoberfläche durch die Reduzierung des Verkehrs ließ das Gericht nicht gelten. Mit Maßnahmen dieser Art sollte auf außergewöhnliche, beispielsweise durch Frost verursachte Schäden, reagiert werden. Sie seien ihrer Natur nach begrenzt und daher nicht geeignet, die Umwidmung einer Straße in eine Fußgängerzone zu begründen.

Auf das derzeit geltende Parkverbot hat das Urteil derweil keinen Einfluss, berichtet Stadtsprecher Philipp Krüger auf Volksstimme-Nachfrage. „Das Parken auf dem Sperlingsberg ist unzulässig“, stellt er klar. „Der Platz verbleibt ein verkehrsberuhigter Bereich bis zur abschließenden Klärung der Angelegenheit“, führt er weiterhin aus. Ob die Stadt Berufung einlegt, möchte er nicht beantworten.