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VerurteiltPolizisten getreten und beleidigt

Wegen Widerstands gegen Stendaler Polizeibeamte muss ein 36-Jähriger eine Geldstrafe zahlen.

Von Wolfgang Biermann 06.03.2017, 10:34

Stendal l Im zweiten Anlauf hat das Amtsgericht einen 36-Jährigen wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe 700 Euro verurteilt. Der Prozessauftakt im Januar war geplatzt, weil der Verteidiger des wegen eines ähnlichen Deliktes bereits Vorbestraften einen Russisch-Dolmetscher verlangt hatte, da sein seit Jahren in Stendal lebender Mandant kein Deutsch spreche. Er ist russischer Nationalität mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus.

Drei der sieben am Einsatz beteiligten Polizeibeamten sagten als Zeugen aus, dass sie am Abend des 7. Juni vorigen Jahres zum wiederholten Mal in Stendal-Stadtsee in die Wohnung der von ihm getrennt lebenden Ehefrau gerufen wurden. Und zwar von der 14-jährigen Tochter der beiden, wie einer der Polizisten angab. Das Szenario sei dabei stets das gleiche: Erst trinke das Paar zusammen Alkohol, und dann komme es zum Streit.

Vorsorglich hatte der Einsatzführer Verstärkung angefordert. So wurde der Angaben der Polizisten sich heftig Wehrende zunächst mit Pfefferspray weitgehend kampfunfähig gemacht, am Boden fixiert und ins Revier gebracht. Der Einsatzführer, hatte nach eigenen Angaben einen Tritt abbekommen, der eine Schürfwunde am Bein hinterließ. Zuvor hatte er einen sogenannten Platzverweis ausgesprochen, dem der Angeklagte aber nicht nachgekommen war. Im Revier wurde dem 36-Jährigen eine Blutprobe entnommen, die einen Wert von 1,85 Promille ergab.

Noch am selben Abend brachten zwei Beamte den Angeklagten zur Ausnüchterung in den zentralen Polizeigewahrsam (ZPG) nach Magdeburg. Auf dem Weg dorthin stieß der 36-Jährige im Polizeiwagen nach Aussage eines der Beamten Drohungen und Beleidigungen aus. „Schwuchtel“ war dabei wohl noch das Harmloseste.

„Der Angeklagte hat gleich drei Gesetze verletzt“, sagte Richter Thomas Schulz in der Urteilsbegründung. Das Gericht war weitgehend der Staatsanwaltschaft gefolgt, die aber eine 800-Euro-Geldstrafe gefordert hatte.

Der Verteidiger sah alle Punkte der Anklage als nicht erwiesen an und plädierte auf Freispruch. Zum einen hätte sein Mandant die Aufforderungen der Polizisten nicht verstanden. Und zum anderen hätte es keinen Widerstand gegeben. Der Angeklagte hätte nach dem Pfefferspray-Einsatz der Polizei nur in Abwehrstellung die Arme hochgerissen. Die Beamten hätten dabei förmlich nur auf Widerstand gewartet.

Dem widersprach aber Richter Schulz. Er glaube nicht, dass der Angeklagte die Aufforderung der Polizisten nicht verstand. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.