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Verwaltungsgericht Begründung für A 14-Klage steht noch aus

Das Land sieht keine aufschiebende Wirkung für die Planungen im Autobahnabschnitt Lüderitz-Stendal. 2020 soll der Bau beginnen.

Von Bernd-Volker Brahms 15.11.2019, 00:01

Stendal l Wie berichtet, hat es gegen den Planfeststellungsbeschluss des Autobahnabschnittes Lüderitz-Stendal eine Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegeben. Weitere sind bis zum Ende der Klagefrist nicht eingegangen, wie das Verkehrsministerium auf Anfrage mitteilte

Bei der am 26. September eingegangenen Klage handelt es sich um das Veto eines privat Betroffenen aus Schernikau. Eine Begründung der Klage ist laut Landesverwaltungsamt noch nicht eingegangen. Die Frist dafür läuft am 5. Dezember aus.

So viel steht fest: Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung. Das heißt, die Planungen und vorbereitenden Arbeiten durch die Landesbaubehörde für den rund 13 Kilometer langen Autobahnabschnitt können weiter verfolgt werden.

Im kommenden Jahr soll Baubeginn für diesen Abschnitt genauso sein wie für den sich anschließenden von Stendel-Uenglingen bis Osterburg, für den bereits länger schon Baurecht besteht. Zu den vorbereitenden Arbeiten gehören vorgezogener Artenschutz, Ersatzmaßnahmen, Grunderwerb, archäologische Untersuchungen sowie Planungen, Ausschreibungen und Vergaben der Hauptbauleistungen. Der aktive Baubeginn steht aber noch unter dem Vorbehalt der ausstehenden Klage.

Bereits 2018 ist der Autobahnbau im Landkreis Stendal angekommen. Am 27. August war der erste Spatenstich für das Teilstück Tagerhütte-Lüderitz erfolgt.

Die zwei Abschnitte zwischen Lüderitz und Osterburg werden rund 182 Millionen Euro kosten und können etwa 2023 fertig sein.