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Wahlaffäre Ex-CDU-Chef bleibt straffrei

Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen wegen Wahlfälschung gegen Stendals Ex-CDU-Kreischef Wolfgang Kühnel eingestellt.

Von Bernd-Volker Brahms 05.10.2019, 01:01

Stendal l Wolfgang Kühnel ist seiner Linie treu geblieben – er schweigt über alle Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Wahlfälschung von 2014. Sowohl im Verfahren gegen den später verurteilten Wahlfälscher Holger Gebhardt als auch vor dem Untersuchungsausschuss des Landtages hat der heute 65-Jährige nichts gesagt und von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch gemacht.

Auch im Ermittlungsverfahren gegen ihn selbst zog es Kühnel vor, all sein Wissen für sich zu behalten. Gegen Kühnel war schon nach der Wahl 2014 ermittelt worden, weil er einer von zwölf Zuträgern von Holger Gebhardt gewesen ist. Kühnel hatte Wahlunterlagen aus dem Rathaus abgeholt. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen ihn dann aber vorläufig ein, als offensichtlich nichts Handfestes ermittelt werden konnte, was eine Anklage gerechtfertigt hätte.

Die Ermittlungen gegen Kühnel, der 27 Jahre lang als Vorsitzender der CDU im Landkreis Stendal fungiert hatte, wurden erst wieder aufgenommen, als dieser im vergangenen Jahr im August im Untersuchungsausschuss des Landtages wieder einmal schwieg. Die Partei Die Linke stellte eine Strafanzeige. Zuvor hatte Wahlfälscher Gebhardt den einstigen CDU-Chef und Weggefährten in der Geschäftsstelle stark belastet und diesen als denjenigen bezeichnet, der ihn zu den Taten angestiftet hatte. Gebhardt sah sich zu dem Zeitpunkt mit einer Schadensersatzforderung der Stadt wegen zweier erforderlich gewordener Wahlen konfrontiert.

Auch im wiederaufgenommenen Verfahren äußerte sich Kühnel gegenüber der Staatsanwaltschaft zu den von Gebhardt gegen ihn vorgebrachten Vorwürfen nicht, wie Staatsanwältin Annekatrin Kelm in einem Anwaltsschreiben nun mitteilt. Allerdings habe Kühnel sich im Zivilverfahren wegen der Schadensersatzforderung dahingehend geäußert, dass er alle Vorwürfe bestreitet. Die Stadt Stendal hatte Kühnel nachträglich mit in die Forderung aufgenommen, um alle möglichen Ansprüche zu wahren. „Das ist keine Aussage dazu, dass wir Wolfgang Kühnel als Mittäter ansehen“, hatte Oberbürgermeister Klaus Schmotz (CDU) vor einiger Zeit im Stadtrat klargestellt.

Im Zuge des Verfahrens gegen Kühnel hatte sich die Staatsanwaltschaft auch Protokolle vom Untersuchungsausschuss, unter anderem zu den Aussagen von Holger Gebhardt und Hardy Peter Güssau (CDU), geben lassen.

Im Schadensersatzverfahren hatte Kühnel angeführt, dass er – entgegen den Angaben von Gebhardt – diesem zu keinem Zeitpunkt einen Ordner übergeben habe, in dem sich personenbezogene Daten nebst Unterschriften potenzieller Wähler befunden und die als Vorlage für Fälschungen gedient hätten. Ein solcher Ordner habe gar nicht existiert, so Kühnel. Er habe Gebhardts Fälschungen weder unterstützt, noch habe er davon gewusst. „Die Angaben des Beschuldigten sind mit prozessual zulässigen Mitteln nicht zu widerlegen“, sagt Staatsanwältin Kelm. Zeugen oder andere Beweismittel, die die Übergabe des in Rede stehenden Ordners durch Kühnel an Gebhardt „oder Mitwirkungshandlungen an den Fälschungen“ belegen, hätten nicht ermittelt werden können, heißt es. Eine langjährige Mitarbeiterin des CDU-Geschäftsstelle hatte als Zeugin ausgesagt, dass sie einen derartigen Ordner nie gesehen habe und auch bezweifle, dass es diesen je gegeben habe. Auch habe sie nie „alte Adresslisten für die Kommunalwahl“ in der Ablage von Gebhardt in der Geschäftsstelle gesehen. Letztlich gebe es keine Anhaltspunkte, so Kelm, dass den Angaben Gebhardts eine höhere Glaubhaftigkeit beizumessen sei, als denen von Kühnel.

„Was nicht vorhanden ist, hat es also nie gegeben“, zieht Joachim Röxe, der Fraktionsvorsitzende Linke/Grüne im Stendaler Stadt, ein ernüchterndes Fazit.

Die Staatsanwältin Kelm weist indes daraufhin, dass die Einstellung des Strafverfahrens etwaige zivilrechtliche Ansprüche nicht berühre. Sowohl Gebhardt als auch Kühnel müssen sich am 29. Oktober beim Landgericht wegen der Schadensersatzforderungen der Stadt verantworten.