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Umweltaktivisten Waldbesetzer Seehausen: Kreis Stendal erlässt Allgemeinverfügung

Die Kreisverwaltung in Stendal hat bei den Waldbetzern den nächsten rechtlichen Schritt eingeleitet.

Von Mike Kahnert 04.06.2021, 15:06
Das Bauordnungsamt des Landkreises Stendal hat Anfang Mai in Begleitung der Polizei die Baumbesetzer im Wald bei Seehausen aufgefordert, ihre Baumhäuser zu räumen.
Das Bauordnungsamt des Landkreises Stendal hat Anfang Mai in Begleitung der Polizei die Baumbesetzer im Wald bei Seehausen aufgefordert, ihre Baumhäuser zu räumen. Archivfoto: Ralf Franke

Seehausen - Der Landkreis Stendal leitet den nächsten rechtlichen Schritt gegen die Baumbesetzer im Wald bei Seehausen ein. Am Sonntag, 6. Juni, wird im Amtsblatt des Landkreises Stendal eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, teilt Kreissprecherin Angela Vogel mit. Diese werde unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Fristen ab dem 18. Juni in Kraft treten.

Die Allgemeinverfügung enthält folgendes im Wesentlichen: Arbeiten im Zusammenhang mit der Errichtung baulicher Anlagen sind einzustellen. Die Nutzung der bestehenden baulichen Anlagen (zumeist Baumhäuser) wird untersagt und sie sind zu räumen. Wird der Verfügung nicht nachgekommen, werde erstmals auch eine Ersatzvornahme angedroht. Was die mögliche Ersatzvornahme enthält, darf der Landkreis aus rechtlichen Gründen noch nicht sagen. Im Allgemeinen heißt es aber, dass es mit einer Geldstrafe für die Baumbesetzer wohl nicht getan sein wird. Welche Konsequenzen folgen, hängt im Weiteren von der Reaktion der Umweltaktivisten auf die Allgemeinverfügung ab, so Angela Vogel.

Landrat Patrick Puhlmann (SPD) sagt zu dem rechtlichen Schritt: „Es macht mir große Sorgen, dass unter dem Deckmantel des Schutzes der Umwelt Gesetze einfach ignoriert werden. Ich rufe nach wie vor dazu auf, eine schnelle Verständigung zu einem freiwilligen Abzug anzugehen.“

Die Verfügung wird ab dem 6. Juni auf der Webseite des Landkreises einsehbar sein.