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Wichtiges Urteil Stendal siegt gegen Cont-Trans

Das Unternehmen Cont-Trans hat im Berufungsverfahren gegen die Stadt Stendal verloren und muss zahlen. Ein Urteil mit Gewicht.

Von Wolfgang Biermann 07.11.2019, 13:08

Stendal l Das Entsorgungsunternehmen Cont-Trans Tangerhütte muss 583,10 Euro an die Stadt Stendal für die Gestellung einer Gelben Tonne an der Volkshochschule (VHS) und die Erhöhung der Abfuhrfrequenz im Tiergarten zurückzahlen.

Die 1. Zivilkammer am Landgericht Stendal unter Vorsitz von Vize-Landgerichtspräsidentin Haide Sonnenberg hat in zweiter Instanz eine Berufung von Cont-Trans gegen ein Urteil des Amtsgerichts vom August vorigen Jahres zurückgewiesen.

Der städtische Rechtsamtsleiter Rüdiger Hell war eigens zum Verkündungstermin ins Gericht gekommen, was sehr unüblich ist. Er sei gespannt auf den Ausgang gewesen, sagte er der Volksstimme nach der Urteilsverkündung.

Von Cont-Trans-Seite war niemand vertreten. Hells Anwesenheit spricht dafür, dass das Urteil einiges an Brisanz birgt. Er sei sich nicht sicher gewesen, dass das Landgericht den Argumenten der Stadt folgt und die Berufung in Gänze zurückweist, gestand Hell gegenüber der Volksstimme ein. Um so mehr freue er sich über den Sieg auf ganzer Linie.

Es ging um Zusatzverträge der Stadt mit Cont-Trans für die Jahre 2015/16 und einen Streitwert von gut 1500 Euro. Die Stadt sah sich nach eigenen Angaben von Cont-Trans zu kostenpflichtigen Zusatzverträgen gedrängt. So hätte die städtische Volkshochschule gar keine Tonne erhalten. Und der reguläre Abstand zwischen den Entsorgungsterminen im Tiergarten sei mit vier Wochen zu lang gewesen.

Cont-Trans hatte argumentiert, dass die VHS nicht nur eine, sondern sogar zwei Tonnen erhalten habe. Und in Sachen Tiergarten sah Cont-Trans keine Notwendigkeit einer 14-tägigen Abfuhr, die hätte die Stadt allein gewollt. Die genauen Gründe der Berufungszurückweisung wollte Gerichtssprecherin Stephanie Hüttermann auf Nachfrage nicht nennen, bevor das schriftliche Urteil den Parteien vorliegt.

Das Landgericht hat eine Revision nicht zugelassen. Und da der Streitwert unter 20.000 Euro liege, gebe es auch keine Möglichkeit diese per Beschwerde zu erreichen, so Hüttermann. Verfassungsbeschwerde sei unter strengen Kriterien eventuell möglich. Ob die in diesem Fall erfüllt sind, zweifelte sie aber an.

Das Urteil hat weitreichende Bedeutung. Denn gleich der Stadt Stendal haben auch andere Kommunen und Großvermieter im Landkreis kostenpflichtige Zusatzverträge mit Cont-Trans abgeschlossen. Die könnten sich jetzt alle auf das grundsatzartige Urteil berufen und das Geld von Cont-Trans bis zu drei Jahre rückwirkend zurückfordern, auch nach dem Entsorgerwechsel 2018, meint zumindest Stendals Rechtsamtsleiter. Hell spricht von hohen Summen, die Cont-Trans sogar in wirtschaftliche Schieflage bringen könnten.