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Vogelgrippe Risikogebiet am Isterbieser See

Der im Jerichower Land registrierte an der Vogelpest verendete Schwan wurde am Isterbieser Stausee gefunden. Das bestätigt der Landkreis.

Von Stephen Zechendorf 26.11.2016, 11:00

Isterbies l Freitagmorgen an dem Teich zwischen Rosian und Isterbies. Ein Grünspecht schimpft über die frühe Störung durch den Fotografen am See. Enten schnäbeln sich durch das Schilf, Spatzen hocken – aufgeplustert gegen die Kälte – in einem kahlen Strauch am Ufer. Durch den sich langsam lichtenden Nebel ziehen 17 Schwäne ihre Runden auf dem Isterbieser Teich. Nur scheinbar herrscht eine herrliche Idylle am Gewässer, denn ein Schwan fehlt. Sein Verenden am Vogelgrippevirus H5N8 sorgt dafür, dass das Gebiet zum Schutzgebiet gemacht wurde. An den Ortseingangsschildern von Rottenau, Isterbies und Rosian und an Bäumen rund um den See weisen Schilder mit roter Schrift auf die Geflügelpest hin. Der Landkreis hat ein Kontrollgebiet in einem Umkreis von einem Kilometer um den Fundort eingerichtet. In diesem Bereich sind Hunde an der Leine zu führen und Katzen müssen im Haus verbleiben.

Am Donnerstag waren Amtstierärzte des Landkreises auch in Rosian und Rottenau unterwegs, um Geflügelhaltern genau zu sagen, was sie dürfen und was nicht. Ein Merkblatt mit 15 Anweisungen wurde verlesen oder verteilt. Mancher fand den Zettel erst gestern im Briefkasten. Von den Hinweisen und Auflagen fühlen sich manche Züchter überfordert: Schutzanzugpflicht, strenge Hygieneansprüche – „Da ist es einfacher, in den Hühnerstall zu gehen – und Kopf ab“, sagt ein Rosianer, der nicht genannt werden möchte.

Die Züchter der Region bekommen die Vogelgrippe mit voller Wucht zu spüren, selbst wenn ihre Bestände nicht betroffen sind. Nicht nur die Erfüllung der Auflagen kostet Geld. Auch sind große Zuchtschauen abgesagt worden, für die Anmeldegebühren gezahlt worden sind, gibt der erfolgreiche Züchter Reinhard Klinger aus Rottenau zu bedenken. Er hat Verständnis für viele der strengen Auflagen, andere hält er für nur schwer umsetzbar.

Die jetzt vorgeschriebenen Desinfektionsmatten gaben offenbar Anlass zu Unsicherheit bei Züchtern und Geflügelbesitzern. Von „Desinfektionsmittel aus dem Landhandel, vom Tierarzt oder Apotheker“ ist in dem Merkblatt die Rede. Auf Volksstimme-Nachfrage bestätigte der Loburger Tierarzt Dr. Carl Otte, dass er solche Mittel vorrätig habe. „Wer die Mittel lieber selbst im Landhandel kaufen möchte, muss darauf achten, dass sie gegen Viren wirken und auch bei Kälte funktionieren“, so Otte. Die Tierärzte haben auch spezielle Medikamente, die ins Trinkwasser gegeben werden, damit Tierhalter ihre Tiere selbst nachimpfen können.

Auch auf die umliegenden Geflügelzuchtbetriebe in Rottenau hat der Fund des toten Schwanes Auswirkungen: An einer Hühnerfarm in der Gegend wurden ebenfalls spezielle Desinfektionsmatten vor den Einfahrtsbereich gelegt. „Die Geflügelbestände in diesem Gebiet werden vom Veterinäramt regelmäßig und umfassend geprüft“, so die Landkreissprecherin Claudia Hopf-Koßmann.

Im Umkreis von drei Kilometern um die Fundstelle am Isterbieser Teich wurde ein Beobachtungsgebiet ausgewiesen und die Geflügelhalter in diesem Bereich über die bestehende Gefährdung informiert. Auch hier erfolgen Kontrollen durch das Veterinäramt. Die Maßnahmen sind mit dem Landesverwaltungsamt und dem Fachministerium abgestimmt.

Der Schwan wurde am 20. November am Stausee Isterbies bei Loburg aufgefunden. Das Tier wurde vom Friedrich Löffler-Institut untersucht. „Die Untersuchung hat die Vogelgrippe bestätigt“, so die Landkreissprecherin. Ihr zufolge gab es bis gestern Vormittag keine weiteren Funde von toten Wildvögeln mit Verdacht auf Vogelgrippe. Zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel war am 15. November eine Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Jerichower Land angeordnet worden.

Inzwischen wurde auch im Landkreis Potsdam-Mittelmark und damit erstmals auch im Land Brandenburg bei einer verendeten Möwe der Geflügelpesterreger H5N8 nachgewiesen. Auch hier hat das Veterinäramt Maßnahmen eingeleitet. In ausgewiesenen Restriktionsgebieten ist etwa die Jagd auf Federwild verboten.