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Gemeinderat Riesenwohngebiet ist vom Tisch

Der Sülzetal-Gemeinderat muss über das seit Jahren geplante Wohngebiet „Am Hang II“ in Dodendorf entscheiden.

Von Sebastian Pötzsch 08.09.2017, 01:01

Dodendorf l Zur Debatte steht eine Beschlussvorlage, die am Donnerstag, 14. September, während der nächsten Gemeinderatssitzung gelesen werden soll. Das Papier sieht vor, den bereits im Jahr 2002 aufgestellten Bebauungsplan mit einer Fläche von mehr als zehn Hektar aufzuheben. „Im Prinzip war das Projekt seinerzeit am Bedarf vorbeigeplant worden“, erklärt der Entwicklungsplaner der Sülzetaler Verwaltung, Fred Fedder. Nunmehr sind also 15 Jahre vergangen, ohne dass das Gebiet erschlossen und bebaut worden ist. Selbst potentielle Bauwillige waren ausgeblieben.

Das der alte Bebauungsplan nun aufgehoben werden soll, hat weitere Gründe. Im Zuge der aktuellen Erarbeitung eines Flächennutzungsplanes für die Einheitsgemeinde Sülzetal sind aktuelle Zahlen in den Vordergrund gerückt, die die alten Planungen komplett in Frage stellen. So wurden für jeden Ortsteil Bedarfsermittlungen durchgeführt und durch das zuständige Planungsbüro in den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes eingearbeitet. Diese haben ergeben, „dass für die Ortslage Dodendorf ein derartig überdimensionales Wohngebiet nicht mehr zeitgemäß und notwendig ist“, ist in der entsprechenden Beschlussvorlage zu lesen. So soll nämlich die Bevölkerung im gesamten Sülzetal von derzeit 2065 Einwohnern (Stand 2015) bis zum Jahr 2030 um fast 13 Prozent auf knapp 1800 Einwohner schrumpfen. Auf Dodendorf heruntergebrochen würde dies einen Bevölkerungsrückgang von derzeit rund 930 auf 810 Einwohner bedeuten. Damit ergibt sich für den genannten Zeitraum ein Bedarf an sieben zusätzlichen Wohneinheiten, die bereits im vorläufigen Flächennutzungsplan berücksichtigt worden sind. Diese sollen nunmehr durch Lückenbebauung und kleinere Wohnbauflächen innerhalb der Ortslage gedeckt werden.

Als Grundlage für die Berechnungen diente dem zuständigen Planungsbüro die „6. Regionalisierte Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt“. Mit Beschluss des Landtags vom 26. Juli 2016 ist die Prognose zur bindenden Planungsgrundlage für sämtliche Behörden erklärt worden.

Doch bei der Aufhebung des Bebauungsplanes wird es nicht bleiben. So müssen die Räte auch über eine Veränderungssperre entscheiden. Diese ist notwendig, damit während der aktuellen Phase der Aufhebung des Bebauungsplanes nicht doch noch vollendete Tatsachen im Rahmen des alten Bebauungsplanes geschaffen, also beispielsweise Gebäude errichtet werden können.

Die Aufhebung des Bebauungsplanes durch die Gemeinderäte gilt nicht nur aufgrund der Vorgaben im Zuge des künftigen Flächennutzungsplan als sicher. So erklärte während der jüngsten Hauptausschusssitzung Dodendorfs Ortsbürgermeister Johannes Grohmann (CDU), dass der Ortschaftsrat selbst auch für die Aufhebung und die im Flächennutzungsplan avisierte Lückenbebauung votierte.

Der Bebauungsplan war im Jahr 2002 aufgestellt worden, als Dodendorf noch eine eingenständige Ortschaft war.

 

Wer wissen möchte, welche Areale in Dodendorf für Wohnbebauung vorgesehen sind, kann vom 27. September bis 1. November in den Flächennutzungsplan einsehen. Stimmen die Ratsmitglieder zu, wird das Papier im genannten Zeitraum im Rathaus ausliegen.