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Kiosk in der Volksschwimmhalle bietet keine alkoholischen Getränke mehr an Ohne kaltes Bier nach dem warmen Nass

Von Christina Stapel 10.01.2013, 01:25

Saft statt Bier heißt es seit drei Monaten in der Volksschwimmhalle in Oschersleben. Aufgrund der fehlenden Ausschankgenehmigung darf der dortige Kiosk keinen Alkohol verkaufen. Das Bier können sich die Gäste selbst mitbringen - allerdings nur in Plastikflaschen.

Oschersleben l Wer sich dieser Tage nach ein paar Runden im Schwimmbad mit einem kühlen Bier belohnen möchte, hat in der Volksschwimmhalle in Oschersleben schlechte Karten. Seitdem der Pächter des Kiosks im Oktober gewechselt hat, werden hier nur alkoholfreie Getränke angeboten. "Das liegt daran, dass wir für den Ausschank eine Gaststättenkonzession brauchen. Allerdings ist diese viel zu teuer für die paar Bier, die wir hier verkaufen würden", sagt der neue Pächter Denny Bruns aus Alikendorf.

Nach seiner Aussage müsse er mindestens 500 Euro zahlen, um Alkohol an die Gäste zu verkaufen. Zudem seien noch zusätzliche Auflagen an die Ausschankgenehmigung gebunden. "Dazu gehören unter anderem Mitarbeiterschulungen und die Vorlage des Führungszeugnisses", verdeutlicht Bruns. Wie Ordnungsamtsleiter Gerd Ludwig mitteilt, liegt die Gebühr für eine Schankgenehmigung zwischen 150 und 2100 Euro. "Dabei richtet sich die Gebühr nach dem Aufwand, den die Verwaltung bei der Bearbeitung hat."

Dass die Kiosk-Mitarbeiter keinen Alkohol ausschenken dürfen, macht sich beim Umsatz des Geschäftes deutlich bemerkbar. "Wir haben hier tägliche Einbußen von 50 bis 60 Euro", weiß eine Mitarbeiterin. Saunagänger sowie erwachsene Mitglieder von Wasserwacht und Tauchsportclub Orca haben nach dem Training ihr Bier im Raum neben dem Kiosk getrunken.

Genau dieser Raum, in dem sich mehrere Sitzplätze befinden, stellt ein Problem für den Pächter des Kiosks dar. "Die Fläche ist nicht von mir gepachtet und gehört der Stadt. Ich darf als Kiosk-Betreiber hier eigentlich Bier verkaufen, müsste die Gäste aber daran hindern, es im Vorraum zu trinken", so Bruns. Dazu sagt der Ordnungsamtsleiter: "In dem Moment, in dem sich seine Kunden in unmittelbarer Nähe zu seinem Kiosk hinsetzen und ihr Bier verzehren, muss der Pächter eine Ausschankgenehmigung haben."

Verbot von verkauftem Bier, Erlaubnis für Mitgebrachtes

Paradox allerdings ist, dass Gäste mitgebrachten Alkohol im Vorraum der Schwimmhalle trinken dürfen. "Allerdings dürfen die Getränke nicht in Glasflaschen sein, da laut Hausordnung der Schwimmhalle das Mitbringen von Glasflaschen verboten ist", lenkt Baubetriebsamtsleiter Steffen Czerwienski ein. So ist es theoretisch möglich, dass die Vereine weiterhin in geselliger Runde ihr Bier trinken - allerdings aus Plastikflaschen. Pächter Bruns hat aus den bisherigen drei Monaten Pachtzeit einen Entschluss gefasst: "Wenn es so bleibt wie es jetzt ist, werde ich den Pachtvertrag zum Mai auslaufen lassen." Aufgrund seines Vertrages müsse er sich an bestimmte Öffnungszeiten halten. Diese liegen im Kern zwischen 12 und 20 Uhr. "An vielen Abenden ist hier nach 17 Uhr aber nichts mehr los", fasst der Pächter zusammen.

Gerd Ludwig hingegen betont, dass es im Interesse der Stadt sei, den Kiosk weiterhin zu verpachten. "Nun handelt es sich bei der Schwimmhalle um eine städtische Einrichtung. Was bedeutet, dass wir uns an die Gesetze zu halten haben. Uns ist es auch lieber, wenn es dort einen Kiosk gibt und nicht nur einen Getränkeautomaten", sagt Ludwig.