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Sachsen-Anhalt Hausbewohner fürchten um ihre Sicherheit

In Eilsleben (Landkreis Börde) herrscht in einem Mehrparteienhaus Angst und Schrecken, Mieter sind verunsichert.

Von Ronny Schoof 20.02.2021, 00:01

Eilsleben l Der vermutlich psychisch labile Mann, der Anfang Februar im Zuge eines Feuerwehreinsatzes in Eilsleben von der Polizei abgeführt wurde, ist in dieser Woche wieder in der Obdachlosenwohnung der Gemeinde untergebracht worden. Die Nachbarschaft ist irritiert und verunsichert. Ein der Redaktion namentlich bekannter Eilsleber meldete sich am Donnerstag telefonisch bei der Volksstimme. „Der Störenfried ist seit gestern wieder da“, so seine Auskunft. Die Bewohner des Mehrparteienhauses, in der sich die Obdachlosenunterkunft befindet, würden nun „wieder in Angst und Schrecken leben“, da es nur eine Frage der Zeit sei, „dass er wieder anfängt abzudrehen.“ Aufgrund der sensiblen Sachlage verzichten wir an dieser Stelle auf die Nennung des Anrufernamens.

Die Mietergemeinschaft ist offenbar höchst verängstigt. Ein Anwohner berichtet, dass einige Hausbewohner „die Flucht angetreten“ und sich vorübergehend bei Verwandten einquartiert hätten. Das Verhalten des Mannes sei unberechenbar und entlade sich oftmals in Aggressivität: „Er brüllt ständig herum, obwohl er allein ist, und er schmeißt Sachen aus dem Fenster, die auch schon unten parkende Autos getroffen haben. Die Polizei ist am laufenden Band hier.“ Die Probleme bestünden allein mit dieser Person, so einer der Mieter: „Wir wollen die Obdachlosen nicht alle über einen Kamm scheren, hatten hier auch schon einen Mitbewohner, der in Ordnung war und sich gut eingegliedert hat.“ Das sei in diesem Fall nun ganz und gar nicht gegeben. Spätestens seit dem (noch glimpflich abgelaufenen) Feueralarm fürchten die Hausbewohner um ihre Sicherheit.

Dabei schien der Spuk vorbei. Infolge des Einsatzes am 2. Februar wurde der Mann nach Volksstimme-Informationen vorläufig in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Offenbar bestand nach Lage der Dinge jedoch keine juristische oder behördliche Möglichkeit, ihn dort für einen längeren Zeitraum und über die Erstellung eines Gutachtens hinaus festzuhalten. So ist er am Mittwoch entgegen der noch vor einer Woche geäußerten Erwartung in die Eilsleber Wohnung zurückgekehrt, wie auch das zuständige Ordnungsamt auf Anfrage am Donnerstag bestätigte.

Fachdienstleiter Fabian Dilge: „Es ist eine sehr schwierige Situation, und das Schüren von Angst ist kontraproduktiv. Wir können da nicht ins Detail gehen, weil es sich um ein laufendes Verfahren mit Beteiligung mehrerer Behörden handelt. Es ist aber so, dass es für die Person frei bestimmbar ist, wo sie sich aufhält. Da sie als obdachlos gilt, sind wir – insbesondere in der kalten Jahreszeit – verpflichtet, die Unterkunft für sie vorzuhalten. Andere Hilfsangebote lehnt die Person bislang ab.“