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Entschädigung für Wahlhelfer in der Stadt Wanzleben-Börde Vorstände in Wahllokalen in Wanzleben und den Ortsteilen der Einheitsgemeinde sollen 20 Euro mehr für ihren Einsatz erhalten

Der Vorschlag wird mit der Corona-Pandemie und dessen Auswirkungen auf die Wahlhelfer begründet.

Aktualisiert: 13:33

Wanzleben (jc). Eine Beschlussvorlage, nach der die Mitglieder der Wahlvorstände eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro anstatt bisher 30 Euro erhalten sollen, wurde jeweils im Finanzausschuss und im Hauptausschuss einstimmig angenommen.

Die Gemeinden legen die Entschädigung für Wahlhelfer in ihren Wahlbezirken gemäß Paragraph 9 Absatz 4 der Landeswahlordnung Sachsen-Anhalt selbst fest. Das Land Sachsen-Anhalt erstattet den Gemeinden allerdings nur maximal ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von maximal 30 Euro pro Wahlvorstand.

„Wird von der Gemeinde ein höheres Erfrischungsgeld als das normierte Erfrischungsgeld in Höhe von 30 Euro gezahlt oder eine sonstige (...) hinausgehende Entschädigung gewährt, so bleibt diese bei der Kostenerstattung durch das Land unberücksichtigt“, heißt es in der Beschlussvorlage.

Begründet wird der Vorschlag unter anderem damit, dass die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl, auch unter der Beachtung der hohen Anforderungen in der pandemischen Lage, zweifelsfrei eine hohe Belastung für die Wahlhelfer darstellt. „Wir müssen in Betracht ziehen, dass die Menschen immer weniger bereits sind gesellschaftlich zu arbeiten“, begründete Jürgen Wiechert, Vorsitzender des Finanzausschusses, während der Sitzung des Finanzausschusses am Montag. Man werde langfristig an einen Punkt kommen, wo viele nicht mehr bereit sind freiwillig von sich aus etwas für andere zu machen, so Wiechert. Aus diesem Grund müssten höhere Anreize geschaffen werden. Auch der Bürgermeister der Einheitsgemeidne Stadt Wanzleben-Börde gab zu bedenken, dass zumindest zu den Landtagswahlen am 6. Juni viele der Wahlvorstände sehr wahrscheinlich noch nicht geimpft sein werden, sich also dem Risiko einer Ansteckung aussetzen, und außerdem zehn Stunden mit einem Mund- und Nasenschutz im Wahllokal sitzen werden. Aus diesem Grund sei die Erhöhung der Entschädigung von 30 auf 50 Euro nur gerechtfertigt.

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen für die Stadt Wanzleben-Börde Mehrausgaben in Höhe von etwa 1920 Euro. Im finalen Schritt muss die Beschlussvorlage vom Stadtrat am 6. Mai angenommen werden.