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Ablehnung Wernigerodes Ampelhexe sieht rot

Auch der jüngste Anlauf für eine Hexenampel in Wernigerode ist gescheitert. Doch die Initiatoren wollen nicht aufgeben.

Von Ivonne Sielaff 21.02.2020, 02:43

Wernigerode l Das grenzt schon fast an bösen Zauber: Der Traum von einer Hexenampel in Wernigerode scheint ausgeträumt. Das Landesverwaltungsamt hat den Entwurf aus Wernigerode abgelehnt.

Warum? Da steckt der Teufel im Detail. Genauer gesagt in der Straßenverkehrsordnung. Darin sei festgelegt, wie die Leuchtfigur auszusehen habe, so Behördensprecherin Gabriele Städter. Sie muss dem „Sinnbild eines Fußgängers“ entsprechen. Ausschließlich. Und nicht etwa einer schreitenden oder stehenden Hexe. Eine Ausnahme in dem Regelwerk bilde lediglich das DDR-Ampelmännchen.

Der Zweck dieses Sinnbildes bestehe in der Sicherheit des Fußgängerverkehrs, so die Sprecherin auf Volksstimme-Nachfrage. „Es darf nicht dazu benutzt werden, gesellschaftliche oder politische Anliegen zu transportieren.“ Für die Zulassung einer Ampelhexe in Wernigerode bestehe daher kein Raum.

Das Thema Hexenampel hat in Wernigerode einen langen Bart. Nicht etwa ein Harzer, sondern ein Düsseldorfer hatte vor einigen Jahren den Anstoß gegeben. Der bekennende Wernigerode-Fan Andreas Vogt kam auf die Idee: Eine Ampel mit einer Hexe als Leuchtfigur statt des herkömmlichen Fußgängers wäre ein touristischer Gag und eine tolle Werbung für die Stadt, zeigte sich der Rheinländer überzeugt.

Karl Marx in Trier, Elvis Presley in Friedberg, die Mainzelmännchen in Mainz – etliche Städte setzen längst auf individuelle Ampelmännchen. Und den Fußgängern gefällt‘s. In Wernigerode allerdings wollte man sich lange nicht mit einer alternativen Leuchtfigur anfreunden. Vogts Vorschlag, die Fußgängerampel an der Westerntorkreuzung aufzupeppen, fiel im Wernigeröder Rathaus zunächst durch. Doch Andreas Vogt blieb dran. Mit Erfolg.

Ende 2018 beantragte die Stadtverwaltung mit der Stadtecke, der Bahnhofskreuzung und der Westerntorkreuzung gleich drei Standorte für eine Hexenampel. Es lagen sogar bereits Kostenschätzungen für die Umgestaltung vor. Die kalkulierten Ausgaben schwankten zwischen 2000 und 4000 Euro - je nachdem, ob nur die Schablone oder der ganze Ampelkopf ausgetauscht werden müsste.

Für das Landesverwaltungsamt aber schien die Idee Hexenwerk zu sein. Die Behörde in Halle erteilte der Ampelfigur im März 2019 Flugverbot - verwies schon damals auf die Straßenverkehrsordnung.

Die Idee war damit nicht gestorben, sondern spukte weiter durch die Köpfe zweier Stadträte. Thomas Schatz (Linke) und Matthias Winkelmann (CDU) machten sich von nun an für eine Ampelhexe stark. Schatz zauberte sogleich einen Entwurf aus dem Hut. Die Formulierung in den Verwaltungsvorschriften der Straßenverkehrsordnung sei alles andere als klar, so Schatz im Juni 2019. Demnach müsse das rote Sinnbild einen stehenden, das grüne einen schreitenden Fußgänger zeigen. „Dieser Fußgänger“, so der Linke-Stadtrat, „kann auch eine Frau mit langer Nase sein.“

Die Stadtverwaltung reichte Schatz‘ Entwurf zur Genehmigung ein. Ablehnung Nummer 2 liegt nun seit wenigen Tagen auf dem Tisch und sorgt bei den Initiatoren für „absolutes Unverständnis“.

Solche besonderen Ampelzeichen seien in anderen Bundesländern bereits genehmigt worden, echauffiert sich Matthias Winkelmann. „Soll heißen, es ist machbar und stellt für die jeweilige Stadt ein Alleinstellungsmerkmal dar.“ In Sachsen-Anhalt aber scheine es der Genehmigungsbehörde an Kreativität zu fehlen. „Sachsen-Anhalt präsentiert sich wieder einmal als Klub der Verhinderer und Bedenkenträger“, ärgert sich Thomas Schatz „Es kann nicht sein, dass es anderswo möglich ist.“ Dort gelte schließlich die gleiche Straßenverkehrsordnung.

Ein Argument, das beim Landesverwaltungsamt nicht zieht. „Wir wissen, es gibt dazu andere Entscheidungen in anderen Bundesländern“, so Sprecherin Gabriele Städter. „Aber für uns gilt: Keine Gleichheit im Unrecht.“ Winkelmann und Schatz wollen trotzdem nicht klein beigeben. Sie wollen es wissen - auf Teufel komm raus - und sich mit ihrer Ampelhexe an den Petitionsausschuss des Landtages wenden.