1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Wernigerode
  6. >
  7. Wernigerodes Klage läuft noch

Abwasser Wernigerodes Klage läuft noch

Hoffnung für Wernigeröder Kunden: Die Klage gegen rückwirkende Beiträge für den Anschluss an das Kanalnetz ist nicht vom Tisch.

Von Regina Urbat 26.01.2017, 00:01

Wernigerode l Das Urteil des Landesverfassungsgerichts Dessau tangiert Betroffene in Wernigerode nicht. Hingegen müssen Hausbesitzer und Betriebe anderer Verbandsgebiete in Sachsen-Anhalt nun rückwirkende Beiträge für den Anschluss an das Kanalnetz vor dem 15. Juni 1991 zahlen. „Unsere Klage ist nach wie vor im Vorgang und hat einen anderen Ansatz“, sagte Nikolai Witte, Geschäftsführer des Wasser- und Abwasserverbandes Holtemme-Bode, auf Volksstimme-Nachfrage.

Der Rechtsstreit des Holtemme-Verbandes am Oberverwaltungsgericht bezieht sich vielmehr darauf, dass die Alt-Kläranlage an der Schmatzfelder Straße in Wernigerode, die 1995 geschlossen wurde, schon zum Ende der DDR-Zeit nur ein Provisorium war. Dies wurde dem Holtemme-Verband 2008 im Ergebnis eines Rechtsstreits vom Verwaltungsgericht in Magdeburg bestätigt. Daraufhin beschloss die Verbandsversammlung, Anschlussgebühren an das Provisorium nicht zu erheben. Das gleiche Verwaltungsgericht ruderte plötzlich im Herbst 2015 zurück, als es per Eilverfahren entschied, dass das Provisorium kein Provisorium ist. Somit war der Holtemme-Verband letztendlich gezwungen, Bescheide für Alt-Anschlüsse an rund 4500 Grundstückseigentümer in Wernigerode zu verschicken. Viele Betroffene legten beim Verband Widerspruch ein.