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Wernigeröder besteht auf vererbte Zusage von 1888 "Bezahle künftig keinen Cent mehr für die Straßenreinigung"

Von Andreas Fischer 15.03.2011, 04:35

Hartmut Leßmann hat es Schwarz auf Weiß: In einem Schreiben des Magistrats der Stadt von 1888 ist der Besitzer des Grundstücks Albert-Bartels-Straße 11 von der Straßenreinigungsgebühr befreit. Diesen Vertrag, der nie gekündigt wurde, hat der Wernigeröder geerbt.

Wernigerode. Oberbürgermeister Peter Gaffert wird bald von Hartmut Leßmann Post bekommen. Der Eigentümer des Grundstücks Albert-Bartels-Straße 11, auf dem auch die Schloss-Apotheke steht, will künftig keine Straßenreinigungsgebühren mehr bezahlen. "Bei der Durchsicht alter Akten bin ich auf eine zeitlich unbefristete Zusage vom 17. Dezember 1888 gestoßen", so der Wernigeröder. Darin hatte der Magistrat der Stadt den Apotheker Hermann Forcke von der Unterhaltung und Reinigung der damals erst als Projekt vorliegenden Hindersinstraße, der heutigen Albert-Bartels-Straße, befreit.

Vorausgegangen war die Anfrage des Magistrats, die für einen Straßenbau notwendigen Flächen, die sich im Besitz des Apothekers befanden, vereinnahmen zu dürfen. Der Vater von Hermann Forcke, Apotheker Johann Arnold Forcke, war Eigentümer großer Grundstücksflächen vor der Stadtmauer. Unter anderem hatte er auch einen Obstgarten.

Hermann Forcke baute dann 1893 ein großes Wohnhaus mit Arztpraxis für seinen Schwiegersohn Dr. Johannes Querner.

Das Wernigeröder Ehepaar, Christa und Hartmut Leßmann, erwarb nun dieses Haus. Beide sehen sich als Rechtsnachfolger von Hermann Forcke und fordern "die dem Grundstücksbesitzer erteilte Entlastung vom Wernigeröder Rathaus zurück". Sie müssen derzeit Straßenreinigungsgebühren bezahlen und säubern auch fleißig die Gehwege.

"Vertrag ist nie gekündigt worden"

Leßmanns haben es jedoch Schwarz auf Weiß. In dem Schreiben des Magistrats von 1888 heißt es wörtlich: "Eure Wohlgeborenen benachrichtigen wir mit Bezug auf die sehr gefällige Erklärung vom 22. vorigen Monats, die Durchlegung der Hindersinstraße durch das Ihnen gehörige, an die Ringstraße gelegene Gartengrundstück betreffend, ganz ergebenst, daß die städtischen Behörden die von Ihnen gestellten Bedingungen in allen Punkten dankend angenommen haben …" Der Straßenbau erschien damals als sehr wichtig, da so eine Verbindung von der Innenstadt zum Bahnhof geschaffen werden sollte.

Da die Zusage nie widerrufen wurde, besteht nun Hartmut Leßmann darauf: "für die Reinigung des Straßenabschnitts seines Grundstücks in der Albert-Bartels-Straße 11 künftig keinen Cent mehr zu bezahlen".

Nun, Herr Oberbürgermeister Gaffert? Die Harzer Volksstimme bleibt dran.