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Coronavirus Wirrwarrr um Balkonkonzerte im Harz

Wegen eines Schreibens vom Landesverwaltungsamt sah man sich in Wernigerode gezwungen, Balkonkonzerte zu canceln.

Von Ivonne Sielaff 15.04.2020, 01:01

Wernigerode/Blankenburg l Was denn nun? Sind Balkonkonzerte verboten oder nicht? Ein Infoschreiben des Landesverwaltungsamtes hat in der vergangenen Woche für reichlich Verunsicherung gesorgt. Darin heißt es sinngemäß: Balkonkonzerte, bei denen Anwohner auf ihren Balkonen durch lokale Bands bespielt werden, seien nach derzeitigen Erkenntnissen als Veranstaltungen zu werten und damit nach der geltenden Pandemie-Verordnung verboten. Weiter heißt es: Ausnahmen seien nur unter Auflagen möglich und müssten unter Beteiligung des Gesundheitamtes und des Landesverwaltungsamtes geprüft werden. All das in bestem Behördendeutsch formuliert.

Die Konsequenz: Die Stadt Wernigerode hat prompt alle weiteren geplanten „Balkonkonzerte“ kurzfristig abgesagt. „Wir haben unsere Partner, das Philharmonische Kammerorchester und die Gebäude- und Wohnungsbaugesellschaft, noch am Donnerstag informiert, dass die Konzerte nicht stattfinden können“, so Wernigerodes Rathaussprecher Tobias Kascha. Er selbst halte das Verbot für „überzogen“, die Stadt müsse es aber akzeptieren, so Kascha vorige Woche.

Blankenburgs Bürgermeister Heiko Breithaupt (CDU) formuliert es noch etwas drastischer. Die Entscheidung sei „herzlos“ – gerade in diesen schweren Zeiten. Die Mitteilung des Landesverwaltungsamtes sei „entbehrlich“ gewesen, habe „mehr Verwirrung als Klarheit“ gestiftet. Wegen der unklaren Formulierungen habe er alle Planungen für Auftritte vor Pflegeeinrichtung eingestellt. „Wir wollten das erst einmal für uns prüfen“, so Breithaupt. Dabei hatten die Konzerte in Blankenburg und Wernigerode in den vergangenen Tagen gezeigt, dass Musikgenuss und Infektionsschutz Hand in Hand gehen und dabei bei den Zuhörern viel Freude verbreiten können.

So hatten in Blankenburg kurz vor Ostern drei Musiker des Telemannischen Collegiums Michaelstein vor dem Seniorenheim und dem Mehrgenerationenhaus in der Oesig sowie vor dem St.-Katharinen-Hospital in Derenburg gespielt. Mit dem notwendigen Sicherheitsabstand untereinander und ohne Kontakt zu den Bewohnern, die die Auftritte von Fenstern und Balkonen verfolgten, wie Bürgermeister Breithaupt vers+ichert. Für die Bewohner der Pflegeeinrichtungen sei die derzeitige Situation „sehr grenzwertig“. Sie hätten schwere Tage, weil sie weder Besuch empfangen noch die Einrichtung verlassen dürften. „Die Musik hat ihnen und uns allen gut getan“, so Breithaupt.

Auch in Wernigerode sind die Auftritte bislang reibungslos und ohne Verletzung der Sicherheitsbestimmungen gelaufen. „Unsere Musiker haben den Balkon einer Leerwohnung genutzt, sind nicht mit Mietern in Kontakt gekommen“, sagt Christian Zeigermann, Chef der Gebäude- und Wohnungsbaugesellschaft Wernigerode (GWW).

Der städtische Vermieter hatte vor einigen Tagen ein Balkonkonzert mit Musikern der Band Cellart im Wohngebiet Stadtfeld organisiert. „Wir haben den Auftritt extra nicht öffentlich angekündigt, um Menschenansammlungen zu vermeiden“, so Zeigermann weiter. Es seien lediglich die Mieter angeschrieben und darüber informiert worden, dass sie die Musik am Fenster beziehungsweise auf dem Balkon genießen können.

Zudem hatten einzelne Musiker des Philharmonischen Kammerorchesters in der vergangenen Woche vor Wernigeröder Senioreneinrichtungen gespielt – ebenfalls unter Einhaltung des Mindestabstandes. Für die Bewohner sei das ein „Lichtblick“ gewesen, so Sieglinde Golz, Leiterin des Seniorenzentrums Stadtfeld. Das Konzert sei für alle sehr bewegend gewesen. „Es ist einfach toll, dass es Menschen gibt, die an uns denken.“

Und all das soll nun verboten sein? Oder doch nicht? Aufgrund einer Volksstimme-Nachfrage hat das Landesverwaltungsamt seine Information vom Donnerstag, 9. April, präzisiert. „Versammlungen sind derzeit untersagt, Balkonkonzerte und ähnliches können durchgeführt werden, wenn die Voraussetzungen der Verordnung erfüllt sind“, bringt es Sprecherin Denise Vopel auf den Punkt. Soll heißen: Im Sinne des Infektionsschutzes müssten die Abstandsregeln eingehalten werden, es dürften sich keine Grüppchen mit mehr als zwei Leuten bilden.

Das solle von den „unteren Versammlungsbehörden“ individuell bewertet werden. Bei Unsicherheiten stehe das Landesverwaltungsamt jederzeit für Rückfragen zur Verfügung, so Vopel weiter. Zudem kündigt die Sprecherin an, dass die Behörde den Kommunen ein weiteres Schreiben zur Orientierung schicken wolle.

Für Wernigerode und Blankenburg sind das erst mal gute Nachrichten. In Wernigerode wollte man das vermeintliche Verbot ohnehin nicht auf sich sitzen lassen. „Wir haben ein weiteres Balkonkonzert beim Gesundheitsamt und beim Landesverwaltungsamt beantragt“, informiert Rathaussprecher Kascha.

Geplant sei am Mittwoch, 15. April, ein weiterer Auftritt der Band Cellart in einem GWW-Wohnblock in der Burgbreite. „Wir hoffen auf positive Rückmeldung.“ Gibt es grünes Licht, würden Mitarbeiter des Ordnungsamtes die Einhaltung der Auflagen absichern, so Kascha. „Wir wollen ein Augen darauf haben, dass sich keine Menschenansammlung bilden.“