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Corona-Lockdown Blankenburger zahlen doch für Notbetreuung

Verwirrung um Kita-Gebühren in Blankenburg: Gilt die Ankündigung der Aussetzung auch für Kinder in Notbetreuung?

Von Holger Manigk 14.01.2021, 00:01

Blankenburg l Rolle rückwärts bei der Erstattung der Kita- und Hortgebühren: Blankenburger Eltern mit systemrelevanten Berufen, deren Sprösslinge in kommunalen Tagesstätten in Notbetreuung sind, müssen für den Januar doch Beiträge zahlen. Das bestätigte Bürgermeister Heiko Breithaupt (CDU) am Mittwoch, 13. Januar, auf Volksstimme-Anfrage.

In einer Pressemitteilung der Stadt am Dienstagmittag, 12. Januar – also noch vor Entscheidung der Landesregierung – hatte es geheißen, Blankenburg setze zum nächsten Fälligkeitstag am Freitag, 15. Januar, sämtliche Kita-Gebühren für diesen Monat aus. Entscheidungsgrundlage sei ein Bericht des MDR gewesen, laut dem das Land Sachsen-Anhalt Kommunen erneut den Einnahmeausfall durch die fehlenden Zahlungen der Eltern erstatten wolle. Daher gelte die Aussetzung vorbehaltlich der Regelungen, die das Kabinett festlegt.

Wenig später, am Dienstagnachmittag, folgte die Kunde aus Magdeburg: „Eltern, die ihre Kinder wegen des aktuellen Notbetriebs nicht in den Kitas und Horten betreuen lassen, bekommen für Januar 2021 die Elternbeiträge erstattet. Für die Ausfälle wird das Land aufkommen“, wird Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) in einer Pressemitteilung aus der Staatskanzlei zitiert.

Damit erfüllt die Landesregierung die Forderung der Stadt Blankenburg vom Dienstag, „eine unverzügliche Lösung zur Erstattung der Kitabeiträge für Eltern, deren Kinder nicht mehr in den Kitas und Horten betreut werden dürfen, zu finden“. Allerdings mit einem Haken: Wer seinen Knirps in Notbetreuung schicken muss, wird nicht entlastet.

Daran wolle sich die Blankenburger Stadtverwaltung halten, betont Rathauschef Breithaupt nun. Am Prozedere ändere sich unterdessen für die Betroffenen – also die Eltern – nichts: „Wer den Januar-Beitrag schon überwiesen hat, für den verrechnen wir diesen mit der Folgezeit, wenn die Kitas wieder regulär öffnen können.“ Dasselbe gelte für Eltern, die der Stadt die Betreuungsgebühren per Dauerauftrag oder Einzugsermächtigung zukommen lassen.

Hintergrund: Mit der neuen Corona-Eindämmungsverordnung in Sachsen-Anhalt vom Montag bleiben Kindertagesstätten geschlossen, die Notbetreuung ist vorerst bis Ende Januar verlängert. Wie bereits während der ersten Pandemie-Welle im Frühling 2020 unterstützt das Land mit der Erstattung Eltern ohne Anspruch auf Notbetreuung – und schont die Kassen der Gemeinden. Damals hatte es auf Landesebene Streit um die Dauer der Beitragsbefreiung gegeben – und darüber, ob die Regelung auch für die Notbetreuung gelten soll. Bereits in dieser Phase hatte Blankenburg alle Eltern von den Beiträgen befreit.