Demonstrationen Corona-Spaziergang abgesagt und Markt gesperrt in Wernigerode

Wernigerode (mg)
17 Platzverweise gegen Gegner der Corona-Regeln, die sich Zugang zum Marktplatz verschaffen wollten: Das ist die Bilanz des Montagabends, 26. April, in Wernigerode, wie ein Polizeisprecher berichtet. Beamte und Ordnungsamtsmitarbeiter riegelten Straßen zum Areal vor dem Rathaus ab. Denn trotz Absage einer erneuten Demo seitens der Veranstalter trafen sich um 19 Uhr Dutzende ihrer Anhänger.
Einsatzkräfte der Polizei hätten die Identitäten mehrerer verhinderter Demonstranten festgestellt, erläutert Manuel Slawig auf Volksstimme-Anfrage. Wie der Sprecher des Harzer Landratsamtes ergänzt, werden die Daten der Bußgeldstelle des Landkreises übermittelt. Dort soll überprüft werden, ob Ordnungswidrigkeiten vorlagen.
Zuvor hatten die Veranstalter der in der Vorwoche am 19. April gestarteten Demos gegen die Corona-Politik ihre Kundgebung in Wernigerode für Montagabend abgesagt. „Die Versammlungsbehörde hatte eine stationäre Versammlung unter Beschränkungen bestätigt“, so der Landkreis-Sprecher. Ein Umzug durch die Innenstadt sei dagegen untersagt worden.
Ansteckungsgefahr bei Umzug durch Wernigerode
Die Begründung der Verwaltung sind die Corona-Zahlen: eine Sieben-Tage-Inzidenz von 255,39 je 100.000 Einwohner für die Stadt Wernigerode und 187 für den gesamten Harzkreis. Bei Umzügen komme es „erfahrungsgemäß zu einem Ziehharmonikaeffekt zwischen den Teilnehmern, so dass der Abstand auf Grund der dynamischen Entwicklung nicht eingehalten werden kann und somit eine höhere Gefahr der Ansteckung besteht“.
Zudem bestünde das Risiko, „dass sich die Anzahl der Teilnehmer während des Aufzuges unkontrolliert erhöht“. Diese Auffassung habe der sogenannte Spaziergang am Montag, 19. April, bestätigt. Die rund 160 Teilnehmer der Versammlung vor einer Woche hätten sich mehrheitlich nicht an die Beschränkungsverfügung gehalten.
Für die für Montag geplante Demo hätten die Gegner der Corona-Regeln laut Kreisverwaltung Auflagen einhalten müssen: So wäre die Teilnehmerzahl auf 150 Personen beschränkt worden, diese hätten einen Mindestabstand von 1,50 Metern zueinander gewährleisten und Mund-Nase-Masken entsprechend der Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt tragen müssen. Dazu hätten die Veranstalter eine Anwesenheitsliste führen und sicherstellen müssen , dass für je 20 Teilnehmer ein Ordner bereitstünde.
Gegenprotest mit Auflagen
Personen mit erkennbaren Covid-19-Symptomen wären ausgeschlossen worden und das Mikrofon hätte bei Redebeiträgen verschiedener Personen gereinigt werden müssen. Weitere Anforderungen, mit denen die Versammlungsbehörde die Veranstalter offenbar abschreckte: „aktive und geeignete Information über allgemeine Schutzmaßnahmen, Händehygiene, Abstand, Husten-Niesetikette“ sowie Freihalten von Durchgängen und Zufahrten für Rettungskräfte.
Mit Genehmigung der Kreisverwaltung – ebenfalls unter Auflagen – hatte sich eine kleine Gruppe vom Bündnis Bunter Harz vor dem Rathaus zum Gegenprotest formiert.