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Schulstart im Harz Einschulung 2026/27 im Oberharz: Termine für Anmeldungen der Schulanfänger

Die Termine für die Anmeldung der Schulanfänger im Oberharz stehen fest. Wann diese sind und was Eltern mitbringen müssen.

Von Matthias Distler 22.01.2025, 18:00
Die Termine für die Anmeldung der Schulanfänger im Oberharz für das Schuljahr 2026/27 stehen fest.
Die Termine für die Anmeldung der Schulanfänger im Oberharz für das Schuljahr 2026/27 stehen fest. Symbolfoto: picture alliance/dpa | David Young

Stadt Oberharz am Brocken. - In der Stadt Oberharz am Brocken können demnächst Mädchen und Jungen für das Schuljahr 2026/27 angemeldet werden. Die Termine finden, je nach Wohnort, an unterschiedlichen Tagen und Standorten statt.

Schulbeginn im Oberharz: Kinder sollen bei Anmeldung dabei sein

Die Anmeldung der Schulanfänger für die Ortsteile Hasselfelde, Stiege, Rotacker und Trautenstein finden am Dienstag, 18. Februar 2025, in der Zeit von 15.30 bis 17 Uhr und am Mittwoch, 19. Februar 2025 von 14 bis 15.30 Uhr in der Grundschule „Dr. Hermann Blumenau“ in Hasselfelde statt. Darüber informiert das Sekretariat der Schule.

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Das betrifft alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2026 das sechste Lebensjahr vollenden und somit zu Beginn des Schuljahres 2026/27 schulpflichtig werden. Eltern sollen im Rahmen der Anmeldung ihr Kind persönlich vorstellen und die Geburtsurkunde des Kindes mitbringen.

Anmeldung von Schulanfängern: Individuelle Terminabsprache möglich

Für die Standorte Elbingerode und Benneckenstein können Eltern ihre Kinder am Dienstag, 25. Februar 2025, von 14 bis 17 Uhr und Mittwoch, 5. März, von 13 bis 16 Uhr im Sekretariat der Grundschule „Paul Ernst“ Elbingerode, Obere Schulstraße 9 bis 11, anmelden. Das betrifft alle Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 geboren wurden.

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In dringende Fällen sei eine Abstimmung für einen individuellen Termin unter der Telefonnummer (039454) 4 25 72 möglich, teilt die Verwaltung mit. Auch bei dieser Anmeldung sollen Eltern die Geburtsurkunde ihres Kindes mitbringen. Bei getrennten Elternteilen soll eine amtliche Sorgerechtsbescheinigung, zum Beispiel ein Scheidungsurteil, vorgelegt werden. Auch in diesem Fall soll das Kind mitgebracht werden, um es persönlich in einem ersten Gespräch kennenzulernen.