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Monatelang bleiben Anträge in der Kreisverwaltung unbearbeitet – Wernigerodes Jugendamtschefin Paul: "Für Betroffene eine wahre Tortur"

Von Tom Koch 15.05.2010, 05:18

Wernigeröder Familien, die auf staatliche Hilfe für die Kinderbetreuung angewiesen sind, erhalten statt des Geldes Mahnbescheide. Volksstimme-Recherchen ergeben, das ist kein Einzelfall, es gibt einen wahren Aktenstau. Die Kreisverwaltung erklärt, sie arbeite quasi seit langem am Limit. Aus der Stadtverwaltung heißt es, selbst wenn man wollte, man müsse mahnen. Ein wahrer Teufelskreis.

Wernigerode. Michaela Müller öffnet das amtliche Schreiben. Aus dem Wernigeröder Rathaus flattert der jungen Mutter ein Mahnbescheid ins Haus. Mehr als 300 Euro soll sie nachzahlen. Für die Betreuung ihrer Tochter in einer städtischen Kindertagesstätte.

Michaela Müller trägt im wirklichen Leben einen anderen Namen. Da die Wernigeröderin fürchtet, sie erhalte von den Behörden ein dickes Q wie Querulantin auf ihren Akten, wenn sie öffentlich macht, dass Anträge oft monatelang unbearbeitet auf den Schreibtischen schmoren. Darum hat die Volksstimme in diesem Text alle persönlichen Angaben von Michaela Müller verfremdet.

Im Januar hatte sie im Kreis-Jugendamt ihren Antrag abgegeben. Auf Gebührenbefreiung für die Kinderbetreuung. Geringverdienern, Arbeitslosen, auch Hartz-IV-Betroffenen steht diese staatliche Hilfe zu. In Wernigerode sind es immerhin 25 Prozent aller Eltern, die sich ohne Geld vom Amt eine Kinderbetreuung nicht leisten können. Das betrifft 400 der rund 1600 Mädchen und Jungen in den städtischen Einrichtungen in Wernigerode.

Warum aber hat Michaela Müller die 300-Euro-Mahnung erhalten? Weil das Kreis-Jugendamt mehrere Wochen, oft sogar Monate verstreichen lässt, bis die Anträge bearbeitet sind.

Wohl auch künftig verstreichen lassen muss, wenn sich in der Behörde personell nichts Entscheidendes ändert. Iris Seehaase schätzt als Vize-Amtsleiterin im Volksstimme-Gespräch ein: "Die Flut an jedem Tag ist sagenhaft." Morgen für Morgen bringe die Post bis zu 200 neue Formulare von Müttern und Vätern, die staatliche Hilfe beantragen. Eine Sachbearbeiterin habe 600, 700 Anträge auf dem Tisch, "ein unheimlicher Aufwand", und man komme dennoch kaum nach. Dabei habe die Behörde bereits reagiert und im März "die Akten komplett umverteilt". Das Personal sei um eine Kollegin auf jetzt sieben aufgestockt worden. Zusätzliche, zumindest zeitweilige Entlastung erhoffen sich die Kreisverwalter von einer Praktikantin. Wie Iris Seehaase sagt, habe man innerhalb des Amtes Aufgaben umverteilt, um Urlaube oder Krankheiten von Sachbearbeiterinnen auszugleichen. Mit übersichtlichem Erfolg: Ist nämlich die zuständige Kollegin A. nicht im Dienst, bleiben die Antragspapiere unbearbeitet auf ihrem Schreibtisch liegen.

"Täglich bis zu 200 Anträge, das ist eine wahre Flut"

"Nur im Notfall, dann muss der Antragsteller aber noch einmal vorsprechen", so die Kreisverwalterin, würden die Akten beispielsweise an Kollegin Z. weitergereicht. Das sei die Ausnahme, nicht die Regel – "wegen der wirklich großen Vielzahl an Vorgängen".

Die Vize-Jugendamtsleiterin verweist auf das komplizierte Sozialrecht und auf häufige Änderungen in den Lebensumständen vieler Antragsteller: Hier ein neuer Ein-Euro-Job, dort die angezeigte Arbeitslosigkeit, andere freuen sich über ein Weiterbildungsangebot oder haben Angst vor dem drohenden Hartz-IV-Schicksal.

In jedem Falle, so Seehaase, müsse dann der Antrag aktualisiert werden. Oft änderten sich die Ansprüche von Halb- und Ganztagesbetreuung mitten im Monat. "Manche Akten müssen wir drei Mal in nur einer Woche anfassen", weist die Stellvertreterin im Kreis-Jugendamt auf den großen bürokratischen Aufwand hin: Mietkosten- und Kindergeld- zahlungen, Trägerwechsel beispielsweise von der Tagesstätte zum Hort – all das müsse beachtet und geprüft werden. Und sie spricht von Eltern, die es mit der geforderten "Mitwirkungspflicht" nicht so genau nehmen würden. Diese reichten laut Iris Seehaase unvollständige Anträge ein, manchmal auch zu spät und versäumten es zudem, Änderungen rechtzeitig zu melden: "Diese Säumigen machen uns mehr als doppelte Arbeit."

"Die Säumigen machen uns mehr als doppelte Arbeit"

So komme eines zum anderen, und dass es speziell bei Anträgen von Wernigeröder Eltern zum Aktenstau komme, dafür hat sie folgende Erklärung: In der Stadt gebe es einen auffallend hohen Anteil an alleinerziehenden Müttern.

Warum muss das Rathaus mahnen, obwohl die Anträge in der Kreisbehörde schmoren? Jugendamtsleiterin Christiane Paul beteuert: "Uns sind die Hände gebunden. Ob die gemahnten Eltern beim Kreis einen Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt haben, das können wir ja nicht in jedem Fall wissen." Dass es im Kreis-Jugendamt einen wahren Aktenstau gibt, ist allerdings auch der Stadtverwalterin bekannt: Ende April lagen ihr Dokumente vor, die zeigten, der Antrag ist bereits im November 2009 gestellt worden.

"Ich weiß, für viele Eltern ist das Verfahren nicht nur unbefriedigend, sondern ein wahre Tortur", schätzt Christiane Paul ein. Selbst wenn es zwischen den Behörden in Kreis und Stadt eine Zahlungsvereinbarung gibt, die Eltern also einer sogenannten Abtretung zugestimmt haben, schützt das nicht vor einem Mahnbrief. Solange der Antrag nicht bewilligt wird, gibt es kein Geld – und in jedem Falle sind dann die Eltern die Schuldner, erläutert Wernigerodes Jugendamtschefin. Betroffene sollten ihr Problem im Amt ansprechen, rät sie: "Erkennen wir große finanzielle Zwänge, so versuchen wir zu helfen."

Aber auch Christiane Paul kennt Mütter und Väter, die es mit der Bürokratie nicht so genau nehmen. Wie sie sagt, sei man "ständig am Predigen", spricht sogar mit den Eltern der Eltern und weist darauf hin, dass auch Folgeanträge rechtzeitig gestellt werden müssen. "Manchmal ist das schon so etwas wie eine Lebensberatung", sagt die Stadtverwalterin. Der "springende Punkt" sei, Eltern müssten die Papiere "pünktlich und regelmäßig einreichen".

Im Volksstimme-Gespräch deutet die Amtsleiterin auf einen möglichen Ausweg im Teufelskreis von Antragstellung – Warten auf die Entscheidung der Kreisverwaltung – und womöglich die Mahnung aus der Stadtverwaltung: "Wir würden gern im Sinne unserer Eltern tätig werden, aber das dürfen wir rechtlich nicht, das ist nämlich eine Aufgabe des Kreises." Eine Verwaltungsvereinbarung zwischen beiden Behörden könnte diese Zuständigkeit ändern. "Wenn man wirklich will, lässt sich alles regeln", gibt sich Christiane Paul überzeugt. Ob es je dazu kommen wird, ist ungewiss und hilft Michaela Müller im Moment herzlich wenig.

"Wenn man wirklich will, lässt sich alles regeln"

Ihr Antrag vom Januar ist in der Kreisverwaltung im April bearbeitet worden, zu spät für die Kollegen von Christiane Paul im Stadt-Jugendamt. Die junge Wernigeröder Mutter muss unterdessen längst von ihrem Hartz-IV-Geld die gemahnten 300 Euro in Raten abstottern. Solange, bis die Gebührenbefreiung genehmigt worden ist.

Übrigens Michaela Müller gehört nicht zu den Müttern, die ständig ermahnt werden müssen, rechtzeitig die Folgeanträge zu stellen. Das hat die junge Wernigeröderin bereits getan und vorsichtig nachgefragt, wie lange es wohl diesmal dauern könnte, bis die Papiere bearbeitet sind. "In etwa so wie beim letzten Mal", habe die Sachbearbeiterin in der Kreisverwaltung geantwortet. Da hatte es ein Vierteljahr gedauert.