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Harz Wann Rasenmähen erlaubt ist

Ist das Rasenmähen zur Mittagszeit erlaubt? Bei den Oberharzern gibt es dazu unterschiedliche Meinungen.

Von Karoline Klimek 08.10.2020, 12:31

Benneckenstein l Zwischen 13 und 15 Uhr ist Mittagsruhe. Das lernen schon die Kinder von ihren Eltern. Und auch in vielen Hausordnungen sind jene zwei Stunden der Stille fest verankert. Nicht schlecht gestaunt hat daher unlängst ein Benneckensteiner, als sein Nachbar just in dieser Zeit seinen Rasen mähen wollte. Der sich gestört fühlende Rentner argumentierte, dass es im Kurort Benneckenstein schon immer eine Mittagsruhe gegeben habe. Doch das ist nur die halbe Wahrheit, wie Ordnungsamtsleiter Roland Krebs auf Volksstimme-Nachfrage erklärt.

„Das Rasenmähen ist durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz mit der dazugehörigen Maschinenlärmschutzverordnung geregelt. Grundlage bildet das europäische Recht. Und das sagt ganz klar, dass das Rasenmähen in der Mittagszeit erlaubt ist“, stellt Roland Krebs klar. „Wir haben die Regelungen auch nicht vor kurzem geändert. Das ist der Rechtsstand seit über zehn Jahren.“

Für Verwirrung dürfte jedoch die im März verabschiedete Gefahrenabwehrverordnung der Oberharz-Stadt gesorgt haben. Nach zehn Jahren war eine Anpassung nötig gewesen. Geändert wurde in dem Zuge auch der Paragraf 7, der sich dem ruhestörenden Lärm widmet. In der alten Verordnung war die Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr noch ausgewiesen, in der aktualisierten Fassung wurde sie gestrichen. Doch schon in der Vorgänger-Version wies ein Absatz darauf hin, dass bei Maschinenlärm die Bestimmungen laut Bundes-Immissionsschutzgesetz gelten. „Das ist übergeordnetes Recht. In Sachsen-Anhalt gibt es keine Regelung, durch die wir ermächtigt werden, davon abzuweichen“, verdeutlicht Krebs. Das heißt: Rasenmähen ist schon seit vielen Jahren auch während der Mittagsruhe erlaubt. „Man kann dies durchgehend von 7 bis 20 Uhr tun“, ergänzt der Ordnungsamtschef.

Ein Freifahrtschein für alle maschinengestützte Arbeiten im Garten ist das aber nicht. Für Freischneider, Grastrimmer und Graskantenschneider, Laubbläser sowie Laubsammler gilt ein zusätzliches Einsatzverbot. Sie dürfen nur von 9 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr genutzt werden. Doch auch hier gibt es eine Ausnahme: Sind die Geräte mit entsprechenden Umweltzeichen nach EU-Richtlinien versehen, dürfen sie trotzdem durchgängig von 7 bis 20 Uhr betrieben werden. „Die Kennzeichnung haben heutzutage fast alle Geräte, weil sie generell etwas ruhiger sind“, weiß Krebs.

Egal, welcher Gerätetyp im Garten zum Einsatz kommt, eine Regelung gilt für alle gleichermaßen: Zwischen 20 und 7 Uhr bleiben sie auch werktags im Schuppen, ebenso ganztägig an Sonn- und Feiertagen.

Wer das ignoriert, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert damit eine Geldstrafe. Und auch Ärger mit den Nachbarn.