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Hitlergruß AfD-Stadtratskandidat verurteilt

Ulrich Szepat ist AfD-Kandidat für den Stadtrat Wernigerode. Ein "Sieg heil"-Ruf im Jahr 2017 hatte für ihn juristische Konsequenzen.

Von Dennis Lotzmann 18.04.2019, 11:26

Wernigerode l Der in Wernigerode lebende Architekt Ulrich Szepat will in die Kommunalpolitik. Oder genauer formuliert: Er kandidiert bei der Wahl zum Stadtrat am 26. Mai als Parteiloser mit AfD-Aufnahmeantrag auf der AfD-Liste. Wird er gewählt, nähme ein Politiker mit fragwürdiger und strafrechtlich relevanter Vergangenheit im Stadtparlament Platz: Szepat ist Ende 2017 wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen vom Landgericht Potsdam zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Im Land Brandenburg war der heute 57-Jährige viele Jahre für die AfD politisch aktiv. Der Fall, der Szepat zumindest aktuell einen Eintrag im Bundeszentralregister beschert hat, reicht zurück bis Ende Januar 2017. Damals bestimmte die AfD in Rangsdorf (Kreis Teltow-Fläming) ihre Landesliste für die Bundestagswahl. Am Abend, so Ulrich Szepat zur Volksstimme, sei es zu einem feucht-fröhlichen Finale an der Hotelbar gekommen. AfD-Vertreter hätten die erste Strophe des Deutschlandliedes – „Deutschland, Deutschland über alles ...“ – gegrölt.
„Da habe ich mich unwohl gefühlt“, erinnert sich Szepat heute zurück. Auch an seine Reaktion seinerzeit: Er habe „Sieg heil“ gerufen. Was mindestens höchst merkwürdig anmutet, begründet der 57-Jährige heute so: „Ich wollte denen mit den Worten ,Sieg heil‘ den Spiegel vorhalten.“ Doch warum ist er nicht anderweitig aktiv geworden, um das ihm unangenehme Verhalten seiner Parteifreunde zu unterbinden? Für ihn sei seine Reaktion eine treffende Form des Protests gewesen, sagt er.
Eine, die für ihn juristische Konsequenzen hatte. Obwohl die AfD-Spitze in Brandenburg wohl bemüht war, den Vorfall unter den Teppich zu kehren, wurde er publik und auch Gegenstand einer Strafanzeige, wie sich Szepat erinnert. Die erste Quittung kassierte er im Oktober 2017 vor dem Amtsgericht Zossen. Besagtes Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen bestrafte das Amtsgericht nach Angaben von Gerichtssprecher Wolfgang Böhm mit einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro.
Jene 1800 Euro Strafe habe er nicht zahlen wollen, so Szepat. Er ging vor dem Landgericht Potsdam in Berufung. Schon im November 2017 kam es dort zur zweiten Runde der juristischen Aufarbeitung. Und dabei, so Szepat, habe ihm der Richter klargemacht, dass er – ungeachtet aller Beweggründe – mit „Sieg heil“ eine Straftat begangen habe, die entsprechend geahndet werde. Konsequenz für den Angeklagten: Szepat zog seine Berufung zurück und akzeptierte die 1800 Euro Geldstrafe. Das hat eine Sprecherin des Landgerichts Potsdam auf Anfrage bestätigt.
Der 57-Jährige, der 2018 aus „familiären Gründen“ nach Wernigerode kam und hier als Architekt und Baugutachter tätig ist, gilt damit juristisch gesehen als vorbestraft. Zumindest hat er nach Angaben des Zossener Gerichtssprechers Böhm seit Mitte 2018 einen entsprechenden Eintrag im Bundeszentralregister. Weil allerdings Geldstrafen mit weniger als 90 Tagessätzen nicht ins allgemeine Führungszeugnis aufgenommen werden – wenn es dort keine weiteren Eintragungen gibt –, kann sich Szepat nach außen hin als nicht vorbestraft einstufen.